Weißt Du denn, dass das Ergebnis eines Schnelltests nicht davon abhängt, ob man das „Freitesten“ nennt oder nicht? Woher sollte denn jetzt plötzlich ein negatives Ergebbnnis kommen?
Dass die Absonderung - an der Dein Arbeitgeber nichts ändern kann, selbst wenn er Ministerpräsident des geheimen Bundeslandes ist, in dem Du wohnst - ab Probenahme zum PCR-Test („Tag 0“) zu rechnen ist und mindestens bis Tag 7 (bei verkürzter Absonderung, d.h. keine Symptome mehr ab Tag 5 und Vorliegen eines negativen Testergebnisses bei von sachkundigen Dritten, nicht selbst, abgenommenem Test) geht, führt zu der Rechnung:
Tag 0 = 19.04.
Tag 5 = 24.04.
Tag 7 = 26.04. (Mindestdauer der Absonderung, wenn keine Symptome mehr ab 24.04. und negatives Schnelltestergebnis, extern durchgeführt)
Tag 10 = 29.04. (Regeldauer der Absonderung)
Ich warte von Tag zu Tag sehnlich auf ein negatives Testergebnis, ohne das ich auch nach formalem Ende der Absonderung nicht auf das Betriebsgelände meines Arbeitgebers darf.
Es wäre beiläufig vollkommen normal und vernünftig, wenn Dein Arbeitgeber das ganz genau so handhaben würde - die Welle „Omikron 3“, die da grade durch schon mutwillig zerschlamptes Erfassungs- und Meldewesen unerkannt durchs Land rauscht, hat sich gewaschen. Die langen Gesichter wird es dann erst Ende Mai geben: Die einzige Zahl, die in diesem Zusammenhang noch halbwegs verlässlich erhoben wird, ist die der Todesopfer.
Deinem Arbeitgeber, der offenbar zu den Freunden des Virus gehört und alles tut, die aktuelle Welle noch richtig zu fördern, kannst Du gerne mal zeigen, wie die verkürzten Quarantänedauern seit 24.01.2022 ausschauen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html
Schöne Grüße
MM