Arbeitgeber zahlt Wohnungsgeld/Mietzuschuss

Hallo,

angenommen es erhält ein Angestellter jeden Monat 250 Euro Wohnungsgeld von seinem Arbeitgeber, weil er eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält. Der Arbeitnehmer ist verheiratet. In seiner aktuellen Lohnsteuerkarte sind keine Freibeträge eingetragen.

Gehören die 250 Euro jetzt zum Bruttoeinkommen und werden zunächst ganz normal versteuert.

Oder werden die 250 Euro ohne Abzug von Steuern überwiesen?

Für den Fall, dass das Wohnungsgeld versteuert wird: Kann der Arbeitnehmer die gezahlten Steuerrn dann in seiner Einkommenssteuererklärung zurückbekommen?

Ach ja. Weiter wird angenommen, dass das Wohnungsgeld in dem Entgeldnachweis als separater Posten aufgeführt wird und mit einem „N“ gekennzeichnet ist.

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesem fiktionalen Fall helfen könnte, da die Sache mich sehr interessiert.

Vielen Dank schonmal an Euch!

Gruß!

Patrick

Servus,

wenn die Voraussetzungen für eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung vorliegen (das ist im vorgelegten Sachverhalt wahrscheinlich), können (aber müssen nicht) die Aufwendungen für die Wohnung am Arbeitsort durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.

Ob das im gegebenen Fall so ist oder nicht, muss man der Gehaltsabrechnung entnehmen. Wenn die Software, mit der das Gehalt abgerechnet wird, auf der Abrechnung mit Kürzeln arbeitet, sollten diese auf der Abrechnung selber erläutert sein.

Wenn das nicht der Fall ist, kann man das auf der Abrechnung ausgewiesene Steuerbrutto mit den einzelnen Positionen vergleichen und auf diese Weise feststellen, ob und was steuerfrei erstattet wird.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort!!

Ist es für den Arbeitgeber ein Problem den Mietzuschuss steuerfrei zu überweisen? Bzw. ist das für den Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Angenommen der Mietzuschuss ist sowieso schon separat in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen und es wurde auch im Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Mietzuschuss gewährt wird.

Im Arbeitsvertrag stand aber nicht drin, ob der Mietzuschuss steuerfrei ist oder nicht.

Danke nochmal für evtl. Antworten zu diesem fiktiven Thema…

Gruß

Patrick

Servus,

Ist es für den Arbeitgeber ein Problem den Mietzuschuss
steuerfrei zu überweisen?

Ja. Er muss sämtliche Bezüge, egal ob steuerfrei oder nicht, über die Gehaltsabrechnung und das Lohnkonto ziehen. Er hat keine Wahl, er muss den Mietzuschuss mit dem Gehalt abrechnen.

Die Behandlung als steuerfreier Werbungskostenersatz ist für den Arbeitgeber (je nach Höhe des Gehaltes) unter Umständen günstiger, weil der Werbungskostenersatz, wenn steuerfrei, auch sozialversicherungsfrei ist, so dass unter Umständen die Arbeitgeberanteile wegfallen. Andererseits muss dann der Arbeitgeber prüfen, ob die Voraussetzungen für eine steuerlich wirksame doppelte Haushaltsführung vorliegen. Das dürfte im vorliegenden Fall leicht sein, es gibt aber auch ganz andere, und ich kann jeden Arbeitgeber verstehen, der den Aufwand nicht treiben will, sonder ihn dem Arbeitnehmer überlässt.

Im Arbeitsvertrag stand aber nicht drin, ob der Mietzuschuss
steuerfrei ist oder nicht.

In diesem Fall würde ich einem Arbeitgeber nicht zum steuerfreien WK-Ersatz raten, besonders wenn mehrere Angestellte in ähnlicher, aber nicht gleicher Situation da sind, von denen einige die steuerlichen Kriterien für die doppelte Haushaltsführung erfüllen, andere aber nicht. Freilich kostet das dann Sozialversicherungsbeiträge, aber von den vielen Risiken im Zusammenhang Lohnsteuer ist eines wenigstens weniger.

Schöne Grüße

MM