Hallo,
angenommen es erhält ein Angestellter jeden Monat 250 Euro Wohnungsgeld von seinem Arbeitgeber, weil er eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhält. Der Arbeitnehmer ist verheiratet. In seiner aktuellen Lohnsteuerkarte sind keine Freibeträge eingetragen.
Gehören die 250 Euro jetzt zum Bruttoeinkommen und werden zunächst ganz normal versteuert.
Oder werden die 250 Euro ohne Abzug von Steuern überwiesen?
Für den Fall, dass das Wohnungsgeld versteuert wird: Kann der Arbeitnehmer die gezahlten Steuerrn dann in seiner Einkommenssteuererklärung zurückbekommen?
Ach ja. Weiter wird angenommen, dass das Wohnungsgeld in dem Entgeldnachweis als separater Posten aufgeführt wird und mit einem „N“ gekennzeichnet ist.
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesem fiktionalen Fall helfen könnte, da die Sache mich sehr interessiert.
Vielen Dank schonmal an Euch!
Gruß!
Patrick