Hallo,
ich arbeite in einem Betrieb mit 6 Mitarbeitern von denen ich die einzige Vollzeitangestellte bin, ein Sohn(1) ist als Azubi bei uns beschäftigt. Die anderen vier Mitarbeiter arbeiten zwischen 12 und 25 Stunden.
Mit Sohn(1) als Azubi war es von Anfang an schwierig, er ist das Nesthäkchen in der Familie und wird auch hier am Arbeitsplatz von seinem Vater, der hier eigentlich Chef sein sollte, so behandelt. Zudem hat er am Ende des zweiten Lehrjahres noch immer null Ahnung weil er null Bock hat diesen Beruf zu erlernen. Doofe Situation aber damit kamen wir drei Mitarbeiterinnen gut klar.
Seit einem guten halben Jahr arbeitet nun Sohn(2) hier. Er hat frisch seinen Bachelor in BWL gemacht, durchschnittliche Note, aber in einer anderen Fachrichtung als hier erforderlich. Können wir auch mit leben, schwierig wird es erst dadurch das er sich hier schon aufspielt wie der Oberchef, kommandiert uns Mitarbeiter rum, unterstellt mir ich hätte ihm gewisse Unterlagen nicht gegeben, meint mich und meine Kollegin an Dinge wie Post, Spülen etc erinnern zu müssen wenn Sohn(1) nicht da ist und so weiter…
Gut. Kann man sich drüber ärgern und aufregen, und ich denke so oder so ähnlich fängt mobbing an.
am schlimmsten jedoch ist das mir und meinen Kolleginnen einfach Kunden weggenommen werden (natürlich nur freundliche, ordentliche) damit Sohn(2) genug zu tun hat.
Ich brauche jawohl nicht zu erwähnen das meine Kollegin und ich Angst um unseren Arbeitsplatz haben, aber über kurz oder lang wird eine von uns gehen müssen, da einfach nicht genug Arbeit vorhanden ist und Blut ist dicker als Wasser.
Damit bin ich aber endlich beim Thema angelangt: Sozialauswahl. Ich bin seit 14 Jahren hier beschäftigt, kein Kind, verheiratet. Meine Kollegin ist seit 7 Jahren hier, verheiratet, 1 Kind.
Ist mein AG überhaupt verpflichtet eine Sozialauswahl vorzunehmen?
Welche Chancen hätten meine Kollegin und ich beim Arbeitsgericht?
LG und Danke schonmal für eure Antworten
Wahrscheinlich hast du keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG, es sei denn, du hast ihn vor 2003 erworben, wegen der Kleinbetriebsklausel. Da kann der Chef schalten und walten wie er will, er muss nur die Kündigungsfristen einhalten (5 Monate, siehe § 622 BGB).
Aber momentan ist der Arbeitsmarkt ziemlich gut, ich würde mich selbst aktiv umschauen, vor allem wenn das so ein komischer Laden (geworden?) ist, in dem du da bist.
Hallo,
bei 7 Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz im Wesentlichen nicht. Der AG ist relativ frei in seiner Entscheidung und die gerichtliche Überprüfung ist stark eingeschränkt.
So leid es mir tut, aber angesichts des geschilderten Klimas sowie der Perspektiven würde ich mich an Deiner Stelle schon jetzt nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.
&Tschüß
Wolfgang
Hey, das ist deine Chance!
Klar hast du Angst deinen Arbeitsplatz zu verlieren, aber das muss nicht immer eine Katastrophe sein. Es kann auch bedeuten, dass du einen besseren Arbeitsplatz finden kannst.
Du bist seit 14 Jahren in dem Betrieb, das macht sich gut im Lebenslauf (zumindest, wenn du auch hin und wieder auf Fortbildungen warst).
Also nutze die Chance jetzt und suche dir eine neue Stelle, bevor sie dich rausschmeißen.
Lass dich nicht zum Opfer machen, sei Täter, tue etwas und gehe die Sache optimistisch an.
Alles Gute!
DDD
Hallo,
bereits aus dem UP wird klar, daß kein Altschutz nach § 23 KSchG besteht, da die Zahl der „Altbeschäftigten“, die vor dem 01.01.2004 bereits beschäftigt waren, definitiv unter 5 AN liegt. Daß diese Grenze von 5 „Altbeschäftigten“ auch weiterhin gilt für die Wirksamkeit des Bestandsschutzes, ist in der Literatur unstrittig.
Vergl. zB ErfK, Kiel, § 23 KSchG Rn 9 mit Verweis auf BAG vom 21.9.2006.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo!
Nein.
Bezüglich des Erhalts des Arbeitsplatzes: Keine.
Das Arbeitsgericht bietet in der absehbaren Situation keine Handhabe, den Arbeitsplatz zu erhalten. Selbst in Betrieben, die qua Mitarbeiterzahl gerade so unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, führt der Weg über das Arbeitsgericht i. d. R. zu keinem Erhalt des Arbeitsplatzes zu irgend erträglichen Bedingungen. Ist ähnlich wie in einer Ehe, die vorhersehbar nicht mehr wirklich gut wird, nachdem die Ehepartner gerichtlich gegeneinander vorgingen.
Weil Du die unerfreuliche Entwicklung rechtzeitig erkennst, liegt genau darin Deine Chance: Suche aus langjähriger ungekündigter Anstellung heraus einen neuen Arbeitsplatz.
Mache Dir schon mal Gedanken, welche Aufgabenbereiche Du wahrgenommen hast und was im Arbeitszeugnis stehen soll - nicht dass Du vom unerfahrenen BWL-Jungspund mit schädlichem Unsinn abgespeist wirst. Das Arbeitszeugnis, Urlaubsansprüche und Gehaltszahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist könnten zu Angelegenheiten eines arbeitsgerichtlichen Gütetermins werden, aber nicht die Anstellung als solche.
Gruß
Wolfgang