mein arbeitgeber bezahlt mir seid 5 moanten zu wenig stundenlohn ist mir leider ejtzt erst aufgefallen .
es fehlen 1,60 por stunde.bevor ich jetzt dort hingehe und rambazamba mache wollte ich m,al wissen bis zu wieviel monaten mein arbeitgeber mir das geld zurückzahlen muss
bzw ob er mir überhaupt noch rückwirkend was zahlen muss
wäre sehr nett wenn keine dumme sprüche kommen von wegen selber schuld usw will nur wissen bo er mir rückwirkend etwas zahlen muss
mfg
Ich meine mal gehört zu haben, lediglich für die letzten 6 Wochen, red mal vernünftig und nett mit Deinem AG erstmal
danke für die schnelle antwort
Hi!
Ist arbeitsvertraglich eine Ausschlussfrist vereinbart oder greift ein Tarifvertrag, der eine solche regelt?
Wenn das nicht der Fall ist, gilt die ganz normale Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB, welche gem. § 199 BGB am Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, bzw. Du davon hättest Kenntnis erhalten müssen.
Im Klartext: Ansprüche aus 2015 verjähren am 31.12.2018.
Die aus 2016 verjähren am 31.12.2019.
Dass Du eine Gehaltsabrechnung erhalten hast, aus der Du den Stundenlohn entnehmen konntest, setze ich mal voraus (wegen der Kenntnisnahme).
Wie gesagt: Nur, falls keine Ausschlussfrist vereinbart ist!
VG
Guido
Was du meinst, mal gehört zu haben, hat nur leider mit den tatsächlichen Gegebenheiten mal wieder so rein gar nichts zu tun.
Eine Bitte: Wenn du doch nichts weißt, dann spare dir rehtliche Hinweise, die aufgrund fehlenden Wissens einfach nur total falsch sind!
Gruß
Guido
Das heißt AIF deutsch ? Sorry kenne mich da nicht so aus . Also bin über die leiharbeits Firma an eine andere Firma ausgeliehen aber da in der Firma die ig Metall drin ist habe ich ein Tarifvertrag so weit ich weiß .Bin nicht zuhause muss mal in meinem Arbeitsvertrag gucken .ich weiß das ich mit 11,61 angefangen habe und das man normal nach 6 Monaten bei 12,60 ist aber bekomme nur die 11,61 ist mir halt zu spät aufgefallen weil es mir die ganze Zeit auch egal war da ich keine eigene Wohnung hatte.
Wenn’s geht kein fachdeutsch sondern für dumme
Servus,
solange Du nicht weißt, welcher Stundenlohn Dir als Leiharbeitnehmer zusteht, solltest Du die Füße ganz ruhig halten mit Rambazamba - das kann ganz blöd nach hinten losgehen.
Schritt 1: Kläre, welcher Stundenlohn Dir zusteht; das hat u.a. auch damit zu tun, was das nebelhafte „da in der anderen Firma die ig Metall drin ist“ bedeuten könnte oder sollte. Grundsätzlich gilt aber erstmal, was in Deinem Vertrag steht, und das kann von hier aus niemand erraten, und auch Dein Gefühl, es könnte irgendwie sein, verschafft Dir keinen Anspruch auf einen höheren Stundenlohn.
Schritt 2: Vergleiche den Lohn, der Dir zusteht, mit dem Lohn, der auf den Abrechnungen steht.
Schritt 3: Wenn da eine Differenz ist, frage beim Personalbüro nach, warum da kein höherer Stundenlohn abgerechnet ist.
Schöne Grüße
MM
ok werde es so machen bin mir aber fast sicher das es mir zusteht
was mache ich wenn das geld mir zusteht ? dann muss ich erst mein arbeitsvertrag studieren und gucken bis wann es zurückgezahlt wird oder unter was finde ich das dann im arbeitsvertrag
so ich fang mal an
§1 beginn / inhalt / einbeziehung des tarifvertrages
das heist tarifvertrag
§4 vergütung und fälligkeit /aufwendungserstatz / jahressonderzahlungen
dort steht drin das ich endgeldstufe 4 eingeordnet bin und das der mitarbeiter (also ich) tarifliches entgelt bekomme von derzeit 11,61 die fälligkeit richtet sich nach § 11 manteltarifvertrag igz
das ist der erste teil
dann habe ich noch eine einssatzmeldung bekommen damals also wo ich eingesetzt werde
arbeitszeit beträgt 151,61 stunden im monat
endgelgruppe 4
dann kommt etwas das ich mal komplett abschreiben werde da ich es ghar nicht kapiere
da der kundenbetrieb der autobranche zuzuordnen ist, kann der arbeitnhemer einen brahcnenzuschlag gemäß dem tarifvertrag über branchenzuschläge für arbeitnehmerüberlassung zwischen dem arbeitgeberverband iGz und der Metall/elektorindustrie in der jeweils gültigen fassung, erhalten. ob und gegebenfalls in welcher höhe zuschläge anfallen. ergibt sich aus dem genannten tarifvertrag über brahcnezuschläge
ob und gegebenfalls in welcher höhe zuschläge anfallen, ergibt sich aus dem genannten tarifvertrage über branchenzuschläge.soweit in diesem tarifvertrag auf das regelmäßige an einem vergleichbaren arbeitnehmer des kundenbetriebs gezahlte stundenentgelt bezug genommen wir, beträgt diese aktuell 12,60
falls ich ncoh was raussuchen müsst sagt bescheid freue mich um alle antworten
und schoneinmal danke für diese vielen antworten
mfg
Servus,
umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Prüfung, welcher Lohn Dir zusteht, fängt mit einem Blick in den Arbeitsvertrag an. Da ist nämlich ein Lohn in einer bestimmten Höhe vereinbart.
Es gibt Fälle, in denen so eine Vereinbarung nicht wirksam ist, weil ein gültiger Tarifvertrag anderes bestimmt. Aber das steht doch überhaupt erst zur Diskussion, wenn Du weißt, welchen Lohn Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast - einen Vertrag mit jemandem machen und hinterher sagen „Aprilapril - eigentlich hab ich was ganz anderes gemeint als das, was ich unterschrieben habe“ gilt nicht - das ist im Recht sowas wie ein Foulspiel.
Du findest das im Arbeitsvertrag in dem Abschnitt, in dem der Lohn geregelt ist. Dort steht entweder, wie viel Du bekommst, oder es steht drin, welcher Tarifvertrag angewendet wird und wie Du eingruppiert bist.
Schöne Grüße
MM
habe einen neuen beitrag geschrieben in diesem treahd musst mal gucken hab das alles abgeschrieben
Servus,
jetzt hammer ja mal Klartext statt Rambazamba. Ich hab Dirs mal rausgesucht:
- Stundenlohn Entgeltgruppe 4 MTV IGZ-DGB: 11,22 €
- Branchenzuschlag IG Metall:
Der Branchenzuschlag beträgt nach der Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb
folgende Prozentwerte:
- nach der sechsten vollendeten Woche 15%
- nach dem dritten vollendeten Monat 20 %
- nach dem fünften vollendeten Monat 30 %
- nach dem siebten vollendeten Monat 45 %
- nach dem neunten vollendeten Monat 50 %
Kriegst Du das mit dem Branchenzuschlag hin, wegen der Prozentrechnung? Sonst müßtest Du bitte genau sagen, seit wann genau Du bei dem Arbeitgeber beschäftigt bist.
Schöne Grüße
MM
seit dem 29.6.15 oder so kannst ab juli 2015 rechnen
da aber die igmetal noch erst frisch drinne ist sind noch lohnverhandlungen
aber der andere an meiner mascheine ist seid september 2015 da und hat auch seine 12,60
wäre aber mal nett zu wissen was ich rein rechtlich zu bekommen habe
Servus,
zu bekommen hättet Du nach MTV IGZ/DGB bis März 2016:
- 11,22 €
- Branchenzuschlag IG Metall 45 % = 5,05 €
= 16,27 €
und ab April 2016:
- 11,22 €
- Branchenzuschlag IG Metall 50 % = 5,61 €
= 16,83 €
Dass nur 12,60 € abgerechnet werden, hat damit zu tun, dass vergleichbare Arbeitnehmer beim Entleiher (das ist das Unternehmen, bei dem Du eingesetzt bist) auch nicht mehr als 12,60 € bekommen. Auf diesen Betrag ist Dein Stundenlohn nach oben begrenzt, die Branchenzuschläge greifen dann nicht mehr, wenn 12,60 € erreicht sind. Offenbar ist dieses Unternehmen eben nicht tarifgebunden - dafür reicht es schon, wenn das Unternehmen nicht im Arbeitgeberverband Mitglied ist.
So wird es denn bei den 12,60 € bleiben - falls Du nicht nachweisen kannst, dass vergleichbare Arbeitnehmer beim Entleiher mehr kriegen, unabhängig von Deiner vertraglichen Vereinbarung.
Schöne Grüße
MM
ok aber bekomme ja nur 11,61 also müssen die mir min die 12,61 zahlen ? und dann ist noch die frage ab wann rückwirkend?
weil wenn es komplett zurück zu zahlen ist ab dem 12 monat oder ist es ja eine menge holz
Ja, muss er grundsätzlich. Es gilt die allgemeine Verjährung (3 Jahre). Aber manchmal sind in Einzelarbeitsverträgen oder Tarifverträgen Klauseln, die besagen, dass man innerhalb bestimmter Frist solche Ansprüche geltend machen muss.
Servus,
den Betrag von 11,61 € kann ich sorum oder sorum nicht aus dem Tarifvertrag IGZ/DGB erklären - geht es da um die Entgeltabelle West oder Ost?
Schöne Grüße
MM
Hatte vor Jahren ein Gerictsverfahren vorm Arbeitsgericht wegen eines ähnlichen Falls. Das Urteil habe ich nicht mehr, den AG gewechselt, Wenn ich mich richtig erinnere, war dabei von einer Frist von 6 Wochen die Rede. Ich wollte nur den Hinweis darüber geben, damit man im Arbeitsrecht darüber googeln kann. Glaube kaum, dass hier die 3jährige Verjährungsfrist greift.
Servus,
woraus leitet sich dieser Glaube ab? Und aus welcher Rechtsquelle ginge so eine Sechswochenfrist hervor?
Schöne Grüße
MM
Was du glaubst, interessiert echt absolut niemanden hier, es sei denn, du äußerst dich im Religionsbrett.
Tatsache und rechtlich relevant ist das, was ich mit Quellenangaben belegt geschrieben habe.
Meine Güte …