Arbeitgeberdarlehn in der Wohlverhaltensphase

Nehmen wir folegnden Fall an:

Ein Arbeitnehmer befindet sich seit 3 Jahren in der Wohlverhaltensphase. Die meiste Zeit davon war er wegen voller Erwerbsminderung verrentet hat aber 1,5 Jahre während der Rente trotzdem gearbeitet und seinen pfändbaren Gehaltsanteil abgeführt(der Arbeitnehmer überweist den Anteil bis heute selbstständig).

Nun kommt was jeder kennt: Das Auto muss repariert werden und weitere ungeplante Kosten kommen hinzu. Der Arbeitgeber würde dem Arbeitnehmer einen kleinen Kredit in Höhe von 500-800€ gewähren.

Darf der Arbeitnehmer das Darlehn ohne Zustimmung des Treuhänders aufnehmen?

Danke schon mal für die Antworten(über entsprechende Paragraphen wäre ich sehr dankbar)

Ja, in der Wohlverhaltensphase ist das zulässig. Es ist aber nicht verboten, seinen Treuhänder darüber zu informieren.

Ist doch auch nachvollziehbar, den Gläubigern entgeht nichts und die Restschuldbefreiung gilt nicht für die neuen Kreditschulden.

MfG
duck313