Arbeitgebereigenschaft

Hallo liebe Experten,

wann ist ein Unternehmer Arbeitgeber?

Ist der Unternehmer bereits dann „Arbeitgeber“, wenn er Arbeitnehmer einstellen könnte, es aber nicht tut.

Und: Ist der Unternehmer auch dann noch „Arbeitgeber“, wenn er mal Arbeitnehmer beschäftigt hatte, jedoch seit Jahren keine AN mehr beschäftigt?

Hintergrund ist eine sanktionsbedrohte Meldepflicht für AG. Die „Behörde“, welche die Meldungen verlangt (An- und Abmeldung von Arbeitnehmern, gezahlte Bruttolöhne usw.), weiß seit Jahren, daß keine AN eingestellt werden und droht regelmäßig mit Bußgeldern und ggf. Gerichtsverfahren, wenn nicht wenigstens eine „Nullmeldung“ erfolgt. Sie bezieht sich dabei auf die Pflicht, daß Arbeitgeber zu melden haben. Deshalb: Wann bzw. wie lange ist man denn AG?

Besten Dank im voraus.

Ronald

Laut juristischer Definition
( http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber)
„Ein Arbeitgeber kann nur sein, wer mindestens eine andere Person im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitnehmer eingestellt hat.“

Also nach meiner laienhaften Meinung ist ein Arbeitgeber ein Arbeitgeber, wenn er Arbeitnehmer hat, nicht wenn er es „könnte“.

Beatrix

Ja. So ist ja auch jeder Mann bereits Vergewaltiger, weil er es könnte, auch wenn er es nicht tut.

Und Du selber bist natürlich auch Arbeitgeber - Du könntest jederzeit eine Haushälterin einstellen. Oder einen Gärtner. Oder jemanden, der Dein Auto wäscht.

So wie jeder andere also auch. Wir alle sind Arbeitgeber.

Ach ja: wer Ironie findet, darf sie behalten.

Die Meldepflicht hat einen ganz anderen Hintergrund als den, dass Du angeblich Arbeitgeber sein könntest. Vielleicht schaust Du mal genau nach, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung die Meldung verlangt wird. Steht mit ziemlicher Sicherheit im Brief drin.

In der Tat ist es ein Kreuz mit jeder Menge Nachweis- und Auskunftspflichten, … für die zwar sauber geregelt ist, ab wann man dieses unterliegt, für die es aber in ganz vielen Fällen keinerlei anständige Regelung dafür gibt, unter welchen Umständen die wieder wegfallen. Da gilt eben die grundsätzliche Misstrauensvermutung unserer Behörden, dass es keine nachvollziehbaren Gründe dafür geben kann, sich - gerade als Selbständiger - nicht ständig in erheblichem Maße unbezahlte Zeit für das Ausfüllen seitenweiser Formulare nehmen zu wollen.

Und wer die Frechheit besitzt ein Unternehmen gründet/sich selbständig zu machen, der ist auf Ewigkeit in den Köpfen verbeamteter Sitzmöbelbegaser ohnehin verdächtig, wenn er nicht jedes Jahr brav seine exorbitanten Gewinnsteigerungen offenbart, mit dem man ihm wieder an 1001 Ecke mehr Geld aus der Tasche ziehen kann. Selbständige/Unternehmer, bei denen es nicht so rund läuft, oder die sich einfach irgendwann mal aus nachvollziehbaren Gründen entschließen ihr Geld hauptsächlich wieder anders zu verdienen, … sind nicht existent.

Ich denke noch mit Grausen an das Jahr, als ich zusätzlich zum hoch versteuerten Einkommen aus angestellter Arbeit Vorauszahlungen in erheblicher Höhe für die nur noch auf Sparflamme laufende Freiberuflichkeit abdrücken durfte. Dass man keinen 40+ Job als Angestellter machen, und gleichzeitig auch noch die vollen Erlöse aus einer bislang ebenfalls deutlich 40+ betriebenen Freiberuflichkeit erzielen kann, war dem FA einfach nicht klar zu machen. Und unsere liebe Anwaltsversorgung droht auch immer kurz nach Jahreswechsel schon die Hochstufung auf den Höchstbeitrag an, wenn man nicht sofort seine Steuererklärung vorlegen würde, obwohl da über Jahre aufgrund anderweitiger Tätigkeit nie mehr als der Mindestbeitrag angefallen ist/als Syndikus ohnehin vom AG saubere Beiträge geleistet werden.

Die VBG bin ich damals auch nur über einen Umzug los geworden, den ich dann „vergessen habe zu melden“. Die hatte ich mir auch mal mit der kurzfristigen Beschäftigung einer MA eingefangen, und wurde ich nicht wieder los.

Man hat in deutschen Amtsstuben offenbar viel Zeit, tolle IT und noch mehr Geld für Papier und Porto, um Leute vollkommen unsinnig und unnötig zu nerven! Wenn sie dann wenigstens ihre IT nutzen würden, um die Formulare vorausgefüllt zu versenden, damit man sich zumindest die Angabe von 1001 Daten sparen könnte. Aber nein, soweit sind wir dann (größtenteils) doch noch nicht, und die Negativmeldung wird nur akzeptiert, wenn man darauf auch noch ausgefüllt hat, wann man zum letzten Mal Stuhlgang hatte.

Mit viel Glück hilft mal ein sehr ausführliches Schreiben mit umfangreichen Begründungen, warum sich Dinge anders entwickelt haben, und auch dauerhaft anders bleiben werden; gerne auch an den Behördenleiter. Mal hilft leider gar nichts, und kann man mangels gesetzlicher Regelung zum Entfall der Verpflichtung nicht mal gerichtlich etwas machen.

Vielleicht schreibst du dazu, welche Behörde damit gemeint ist. Dann kann man vielleicht auch eine Vorgehensweise aufzeigen.