Eine Mitarbeiterin möchte eine Mutter-Kind-Kur machen. Leider liegt der Termin dafür in den Sommerferien. Auch 2 Wochen Urlaub möchte sie danach noch nehmen. Das sind dann 5 Wochen, von 6 Wochen Ferienzeit. Da es noch andere Mitarbeiter mit Kindern gibt, ist die Frage: Wer muss jetzt auf seinen gewünschten Urlaub verzichten. Kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass die Kur außerhalb der Ferien stattfinden muss? Da sind immerhin mehr Möglichkeiten und es wäre rücksichtsvoller der anderen Kollegen gegenüber.
Hallo,
der Arbeitgeber muss die 2 Wochen danach ja nicht genehmigen. Und zur Kur: den Termin vergibt die Klinik je nachdem wann Platz frei ist und das sucht sich nicht die Arbeitnehmerin aus. Eine Verschiebung der Kur ist daher eher schwierig. Außerdem wird die Kur wenn sie schon genehmigt wurde (was selten passiert bei einer Mutter-Kind-Kur) sehr von Nöten sein und eine Mutter macht das normalerweise nicht aus Spaß an der Freude oder weil sie Urlaub will (eine Kur ist garantiert keine nette Urlaubsreise sondern dient zur Behandlung einer therapiebedürftigen Erkrankung (bei Mutter oder Kind).
Wie wäre es wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin fragt ob sie nicht die Kasse anrufen könnte damit die den Termin mit der Klinik verschieben? Wenn das nicht geht ist das unternehmerisches Risiko und fordert Organisationstalent seitens des Arbeitgebers.
Grüße
Jessica
Vielen Dank für die Antwort.
Aber:
Wenn es 2 Terminvorschläge von der Kasse gibt. Einer davon in den Sommerferien und einer im September (keine Ferien). Ist es dann rechtens, dass man der Kollegin, die zur Kur möchte/soll, eine Anweisung für den September geben kann, damit die anderen Kollegen berücksichtigt werden können. Es ist ganz klar, dass Kuren kein Spielchen sind, aber, wenn die anderen Kollegen derart darunter leiden müssen, steht denen bestimmt bald auch eine Kur zu. Und das kann ja nicht die Lösung sein.
Hallo,
Ist das Kind den überhaupt schulpflichtig?
Ich würde die Mutter fahren lassen, welche Eltern wollen denn, daß ihr Kind gleich die ersten vier Wochen im Schuljahr versäumt?
Ob das für die Mutter-Kind-Kur förderlich ist?
Außerdem gibt es übers Jahr auch noch andere Schulferien. Pfingsten z. B. da kann man auch in Urlaub fahren, da muss man nicht unbedingt im August fahren.
Solch eine Situation wird nur einmal vorkommen, warum sollte man sich da so reinsteigern?
Grüße
miamei
Arbeitsrechtlich falsch
Hallo,
Hallo,
der Arbeitgeber muss die 2 Wochen danach ja nicht genehmigen.
Diese Aussage ist falsch. Sofern es sich um eine genehmigte medizinische Reha iSd. §§ 24, 41 SGB V handelt, gilt § 7 Abs. 1 Satz 3 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
wobei der AG den Urlaub im Anschluß an die Reha zwingend genehmigen muß.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
meines Wissens nach hat hier der Arbeitgeber keinerlei Einflussmöglichkeiten. Den Termin der Reha-Massnahme steht fest und ob der mit dem Urlaubsplan in der Firma kollidiert ist sekundär.
Es sei denn, die Arbeitnehmerin eröffnet von sich aus diese Baustelle.
Während der Reha-Massnahme, die von der Kasse voll getragen wird, besteht Arbeitsunfähigkeit und der Zeitpunkt einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich nicht mit dem Arbeitgeber verhandelbar.
Das gilt natürlich nicht für Urlaub vor oder nach der Reha.
Natürlich ist es in der Praxis schon oftmals so, dass die Kunden auf uns zukommen und Terminwünsche äußern was die Kur-Termine betrifft und natürlich wird im Rahmen der Möglichkeiten auf solche Wünsche Rücksicht
genommen.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Antwort.
Die Notwendigkeit der Kur wird hier nicht in Frage gestellt, auch nicht der gewünschte Urlaub. Die Frage ist, was für Rechte für die anderen Kollegen gelten.
Wie kann der Arbeitgeber den Urlaub gerecht verteilen. Der Jahresurlaub wird ja normalerweise 2-wöchig im Sommer genommen.
Es gibt 3 Kollegen mit Kindern, die alle gern in den Sommerferien Urlaub nehmen würden. Liegt der Kurtermin zwischen der 2. und 4. Sommerferienwoche, kann niemand mehr in der 1. Woche Urlaub nehmen, es bleibt nur die 5. und 6. Woche. In diesen beiden Wochen möchte die Mutter aber auch Urlaub haben.
Somit bleiben für die anderen beiden Kollegen nur die Pfingstferien (Do. + Fr. + 1 Woche + Mo.) und die Oktoberferien (nur 1 Woche). Wer soll denn so Jahresurlaub machen.
Durch diese ganzen Überlegungen kam ja die Frage auf, ob der Kurtermin nicht lieber außerhalb der Ferien stattfinden könnte.
die Mutter wird auf jeden Fall unterstützt. Keiner möchte, dass sie nicht zur Kur fährt. Es geht darum, was für die anderen Kollegen bleibt. Schließlich sind das auch nur Menschen, die von der Arbeit mal eine Auszeit brauchen.
Es ist wirklich verzwickt.