Arbeitgeberzuschuss vorrschlüssig oder nachschlüssig ?

Schönen Dank -

das seltsame ‚l‘ fällt mir jetzt erst auf, wo Du es sagst.

Was damit wohl gemeint sein könnte?

Schöne Grüße

MM

Na ja, er meinte schon das, worauf ihm geantwortet wurde. :smile:

Viele Grüße
Christa

Hallo,

und natürlich sinkt bei einem in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiter das Gehalt, während - im Gegensatz zur GKV - der Beitrag der PKV gleich bleibt. Wird genauso gerne vergessen, wie der Umstand, daß es in der PKV grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankentagegeld gibt.

Gruß
C.

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