Hallo, ich wechsle von gkv nach PKV.Die gkv muss ich nachschlüssig zahlen und die PKV vorrschlüssig, wie bekomme ich den Arbeitgeberzuschluss ? DANKE
Hi,
ich wüsste nicht, dass es für die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur PKV eine andere Regelung bezüglich des Zeitpunktes gibt, als für die Lohnzahlung.
Viele Grüße
Karin
Hallo,
der Zuschuss wird zusammen mit dem Gehalt für den betreffenden Monat ausgezahlt. Es gibt vom Arbeitgeber keine Extraüberweisung des Zuschusses.
Beispiel: Gehalt für April wird am 30.4. überwiesen. Dann ist in dieser Überweisung auch der Zuschuss zur PKV für April enthalten.
Hinweis: Wenn zu Beginn die PKV günstiger als die GKV ist, ist der Arbeitgeber zu 50% an der Ersparnis beteiligt. Wenn später die PKV teurer als die PKV ist, zahlt der Arbeitgeber immer nur den Anteil wie in der GKV (aktuell 7,3% des Gehaltes). Die Mehrkosten zu 100% zu Lasten des Arbeitnehmers. In Elternzeit und bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zahlt der PKV-Versicherte den Beitrag zu 100% allein.
Für Kinder zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss, der über den GKV-Anteil hinausgeht (also max. 7,3% für Arbeitnehmer und Familienangehörige zusammen).
Grundlage: § 257 SGB V
Gruß
RHW
Hallo und ein Danke an alle
Ok, ich bin ab 1.5. PKV so muss ich also die Rechnung von der PKV die ja am 1.5. Fällig wird komplett selber zahlen da der Zuschuss dafür erst Ende Mai mit dem Gehalt kommt.
Schade eigentlich
Eigentlich müsstest du das fett drucken. Das sind immer die Sachen, die gern mal nicht erwähnt werden. Meist kommt dann das Posting, wie komme ich wieder raus aus der PKV, gepaart mit Wörtern wie Sauerei, die da oben etc.
Danke für die schöne Zusammenfassung.
Data
Danke für die Bestätigung!
Noch eine Ergänzung: Welche Konsequenzen es hat, wenn der erste Beiträge nicht pünktlich gezahlt wird, steht im Vertrag bzw. den Versicherungsbedingungen.
Nein überhaupt nicht, Du hast es ja so gewollt.
Wechselt in die PKV und hat keine Rücklagen auf der Hand. Na super !
Haha wie kommst du da drauf ? Ich habe so einiges an Rücklagen, ich wechsle nicht weil ich kein Geld habe sondern weil ich bessere Leistungen haben möchte, denn die der GKV sind ja lächerlich.
Aha, hat dir das der Versicherungsfritze gesagt? Oder andersrum gefragt, wie war denn die bisherige medizinische Versorgung? Lächerlich?
Hast du dich schon mit dem Thema befasst ? Also ich hab meinen Vertrag und die Leistungen gut durchgelesen. Die Leistungen meiner PKV sind deutlich besser als die der GKV.
Die GKV zahlt doch kaum mehr was, geht beim Zahnarzt los, über Medikamente, Leistungen bei speziellen Ärzten und geht weiter in Pflegefällen usw.
Servus,
nein, nicht mehr und nicht weniger als alle anderen, die da noch kommen werden.
Wenn ich ein Haus mit Solaraufzug baue und mir für dieses Projekt vom Bundesamt für nachhaltigen Unsinn ein Zuschuss von fünfundsiebzig Prozent der Materialkosten genehmigt wird, der ein halbes Jahr nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zur Auszahlung fällig ist, habe ich den Solaraufzug doch nicht selber bezahlt? Fünfundsiebzig Prozent der Materialkosten erstattet mir doch das BANU!
Na siehste, und so ist es mit der Krankenversicherung auch.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
auch für freiwillig in der GKV-Versicherte gilt: keine Beitragsfreiheit während der Elternzeit (allerdings dürfte der Beitrag für die meisten Betroffenen auf den Mindestbeitrag fallen). Den, bei länger als 6 Wochen Krankheit entfallenden AG-Zuschuss kann (und sollte) man über die PKV mitversichern. Nebenbei bemerkt: der GKV-Versicherte muss im Krankheitsfall über 6 Wochen hinaus mit durchaus empfindlichen Abzügen (max. 70% vom Brutto bzw. 90% vom Netto) rechnen. Und: die Krankengeldzahlung der GKV unterliegt (Steuerrecht) dem Progressionsvorbehalt - die Krankengeldzahlung der PKV nicht! (Diese steuerliche Begünstigung für PKV-Versicherte empfinde, obgleich selbst PKV-versichert, als ungerecht.) Es gibt (sehr wenige) Arbeitgeber, die einen Beitragszuschuss zur PKV auch über den Höchstbeitrag zur GKV hinaus (auch für mitversicherte Kinder) zahlen. Der, über den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss hinaus gehende Anteil ist dann allerdings steuerpflichtig.
Gruß J.K.
Weil’s keiner gesagt hat: es heißt VORschüssig und NACHschüssig, also mit einem r und ohne l! BITTE.
Du hättest private Zusatzversicherungen abschließen können, die das Lächerliche überschreiten. Die hättest du zur Not auch wieder kündigen können. Aber komm nicht wieder in ein paar Jahren hierher und heul rum, dass die böse PKV so hohe Beiträge nimmt, obwohl du gar nicht mehr so viel verdienst wie heute.
Christa keine Sorge, ich hatte schon eine Zusatzversicherung aber warum soll ich soviel Geld zahlen ? Ausserdem ist sie an die Leistungen der PKV nicht ran gekommen. Ich zahle zw. 10-50% weniger Beiträge als bei der GKV und da sind noch nichmal die Einsparungen für Medikamente, Zahnarzt usw. eingerechnet. Nicht vergessen ich bin nicht Selbständig, ich bekomme den Zuschuss vom Arbeitgeber, bei dem ich sicher niemals weniger verdienen werde, ganz im Gegenteil
Wenn man Leistungen der GKV und der PKV vergleicht, sollte man besonders näher ansehen:
-
Hilfsmittel (Elektro-Rollstuhl; Blindenführhund; Hilfsmittel, die erst in Zukunft erfunden werden …)
-
Reha (auch als Rentner)
-
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
-
Haushaltshilfe
-
Häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst
-
Umfang einer Psychotherapie
-
Heilmittel inkl. Ergotherapie und Podologie; konkrete Erstattungshöhe oder ortsübliche Sätze?
-
beginnt das Krankentagegeld immer erst nach 42 Tagen oder werden die 42 Tage es bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankungsursache addiert?
Alle vertraglich vereinbartenm Leistungen werden in der PKV im Wege der Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Das kann bei schweren Erkrankungen eine schwere zusätzliche Belastung sein.
Nach den Versicherungesbedingungen werden nur die Leistungen erstattet, die vertraglich vereinbart wurden und die das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Über diesen letzten Punkt kann man sich sehr lange streiten.
Es kann hilfreich sein, sich mit den Beschwerdegründen von PKV-Versicherten näher zu beschäftigen:
https://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Hallo Joerg_Koenig,
Danke für die Ergänzungen.
Hier noch Ergänzungen zu den Ergänzungen:
-
Wenn der Ehegatte Mitglied der GKV ist, besteht auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der GKV Beitragsfreiheit. Wenn es keinen Ehegatten gibt oder dieser nicht in der GKV ist, besteht für freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der GKV Beitragspflicht (ggf. der Mindestbeitrag von ca. 175 Euro monatlich.)
-
Den, bei länger als 6 Wochen Krankheit entfallenden AG-Zuschuss kann (und sollte) man über die PKV mitversichern.
Leider wird dies bei Verkaufsgesprächen häufig nicht angesprochen.
-
Das Krankengeld beinhaltet auch die Beitragpflicht zur Rentenversicherung (wobei mindestens 50% der Beiträge von der GKV getragen werden). Beim Bezug des Krankentagegeldes der PKV sind die Beiträge zur Rentenversicherung zu 100% vom Versicherten zu tragen (oder man verzichtet ggf. gerade bei ernsteren Erkrankungen auf den Schutz der Rentenversicherung).
-
Das Krankengeld der GKV unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dies hat aber häufiger keine Auswirkungfen auf die Steuerhöhe:
- wenn man für das Gehalt des restlichen Jahres weiterhin den höchsten Steuersatz zahlen muss, kann es keine Steigerung des Steuersatzes geben.
- wenn sehr lange Krankengeldzeiten in einem Kalenderjahr vorliegen, fällt das Gehalt des restlichen Jahres häufig unter den Grundfreibetrag. Dann fallen keine Steuern an.
- Wenn keine dieser beiden Varianten zutrifft, kommt es darauf an, ob durch Adition von Gehalt und Krankengeld eine Änderung des Steuersatzes eintritt. Wenn nicht, hat das Krankengeld auch keine Auswirkungen auf die Steuerhöhe.
- Wenn Arbeitgeber einen höheren Zuschuss, als nach § 257 SGB V vorgesehen, zahlen, ist dieser übersteigende Anteil steuerpflichtig und beitragspflichtig zu allen Sozialversicherungszweigen. Gewollt kommt das äußerst selten vor. Manchmal passiert es ungewollt, weil der Arbeitgeber die Regeln des § 257 nicht beachtet (oder nicht verstanden) hat.
Gruß
RHW
Hallo, Danke für deine Mühen aber das war nicht die Fragestellung
Hallo bluenandy,
… aber Inhalt der Kommentare.