Arbeitgeberzuschuss zur PKV für angestellte Rentner?

Hi,

wenn man als regulärer Rentner in der gesetztlichen RV (also mit > 65 J.) noch auf Lohnsteuerkarte arbeitet: Hat man dann gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten Krankenkasse - natürlich nur den gesetzlichen Prozentsatz von diesem Verdienst - oder nicht?

Und falls ja: Gibt es da evtl. einen Mindestverdienst, ab dem das gilt?

Für die Angabe einer gesetzlichen Quelle wäre ich ebenfalls sehr dankbar.

(Dass man ohnehin einen - im Normalfall im Verhältnis zum Beitrag lächerlich niedrigen - Zuschuss von der RV bekommt, ist mir bekannt.)

Als 65 jähriger kannst Du immer noch arbeiten ohne eine Rente zu beantragen. Dann bist Du natürlich auch noch weiterhin Sozialversicherungspflichtig und bekommst auch von deinem AG den entsprechenden Zuschuss zur PKV.

Was ist, wenn jemand, der bereits seit Jahren Rentner ist (und in Minijobs gearbeitet hat), nach Erreichen seiner Regelrenteneintrittszeit eine neue Arbeit auf Lohnsteuerkarte aufnimmt?

Keine Info möglich.
MfG Werner

Hallo Werra,

tut mir leid, ich war die letzte Woche unterwegs. Denke aber, die Kollegen haben schon geholfen.

MfG
-Leo!

Nein, leider nicht.

Soweit ich das bisher aber bisher selber weiter recherchiert habe, müsste der arbeitende Rentner beim KV-Zuschuss genauso behandelt werden wie ein sonstiger Angestellter.

Hallo Wera,

daß Keiner geantwortet hat, habe ich nicht gesehen.

Fragen: Ist er mit Abschlag früher in Rente gegangen z.B. mit 63 Jahren?. Beieht er EU oder BU-Rente (erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente)?.

Wieviel Bruttogehalt erhält er monatlich?.

Ohne die Antworten brauche ich das SGB gar nicht durcharbeiten.

MfG
-Leo!

Guten Tag Werra.
leider kann ich da nicht mit einer kompetenten Antwort dienen. Mein Spezialgebiet ist die Tarifmöglichkeiten und gute Auswahl der Tarife entsprechend der Vorgaben und Vorstellungen des Kunden.

Mit Deiner Frage bist Du besser aufgehoben bei einem Sozialversicherungsfachmann, der da kompetent anworten können sollte.

Tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.

Liebe Grüße
Michael & Hans-Günter
Versicherungskaufmann
Home: pkv-netz.com

Hi,

wenn der Rentenbeginn - mit Abschlag - früher als 65 war, aber die Tätigkeit nach 65 beginnt, also in der ganz normalen „Regelrentenzeit“.

Bruttogehalt z.B. 700,-- oder 1.000,-- Euro.

Bei gesetzlich Versicherten ist das m.E. klar, es wird ein um den Krankentagegeldanteil verminderter Prozentsatz gezahlt, also m.W. 7 % v. Gehalt.

Es geht nur darum, ob die PKV-Versicherten da auch mit den gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden, so wie das z.B. während der normalen Berufstätigkeit oder inzwischen auch während Arbeitslosigkeit der Fall ist.
Oder ob der Gesetzgeber die PKV-Versicherten mal wieder vergessen hat und der/die Betreffende sich wieder erstmal durchklagen muss. Bisher konnte ich niemanden finden, der das sagen konnte. Die PKV-Leute werden immer außen vor und allein gelassen.

Hallo Werra,

ich komme da auch nicht weiter!!.

Der AG ist auf jedwen Fall verpflichtet Sozialabgaben zu leisten, so denke ich wie Sie er muß den halben PKV-Beitrag auszahlen. Wenn Ihr Rentner von der Rentnversicherung bereits für die PKV einen Zuschuß erhält, denke ich wird der gegengerechnet, denn mehr als den hälftigen PKV-Beitrag wird/kann er nicht bekommen. Obwohl ein AG normalerweise nicht an die 50% Regel gebunden ist. er kann-wenn er dadurch einen betrieblichen vorteil hat auch mehr als seinen Pflichtbeitrag zahlen. Ich habe mir mal im I-Net einen Rechtsanwalt rausgesucht, die sich auf telefonische Beratung meist Rund um die Uhr für 1,99 rausgesucht. Dauerte kaum 5 minuten-also 10 Euro. Aber darauf achten, dass der RA mit dem richtigen Fachgebiet direkt angerufen werden kann (Fachrichtungen stehen dabei), ansonsten wird man nur noch verbunden.

Tut mir leid nicht geholfen zu haben, bin selbst PKV-versichert und war für eine PKV 20 jahre im Außendienst, aber so ein Fall ist mir leider nicht (bis die Tage) nicht bekannt.

Freundliche Grüße aus Bayern

-Leo!

Vielen Dank, das mit dem RA werde ich dann auch noch mal probieren.

Ich fürchte, solche Fälle werden in Zukunft noch viel öfter vorkommen, weil viele Renten, gerade durch unfreiwillig vorgezogenen Renteneintritt, nicht allzu hoch ausfallen,
und die PKV-Beiträge sehr hoch werden und nicht mehr von der Rente bezahlt werden können.
Bevor dann aber jemand zum Sozialamt geht, wird er oder sie versuchen, das Geld durch Arbeit zu verdienen.