Hi,
wenn man als regulärer Rentner in der gesetztlichen RV (also mit > 65 J.) noch auf Lohnsteuerkarte arbeitet: Hat man dann gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten Krankenkasse - natürlich nur den gesetzlichen Prozentsatz von diesem Verdienst - oder nicht?
Und falls ja: Gibt es da evtl. einen Mindestverdienst, ab dem das gilt?
Für die Angabe einer gesetzlichen Quelle wäre ich ebenfalls sehr dankbar.
(Dass man ohnehin einen - im Normalfall im Verhältnis zum Beitrag lächerlich niedrigen - Zuschuss von der RV bekommt, ist mir bekannt.)