Arbeitlosengeld nach Elterzeit 14 Monate überfällig

Hallo die Elternzeit meiner Frau ist seit 14 Monaten vorbei.
Sie hat von ihrem Arbeitgeber nach der Elternzeit keine Kündigung oder Zeugnis bekommen nur mündich der Job ist weg.
Jetzt geht die Tochter seit einem Jahr in den Kindergarten, davon die hälfe ganztags.
Bewerbungen waren bisher nur negativ, aber ans Arbeitlosmelden hatten wir bisher noch nicht gedacht.

Macht es sinn sie Arbeitslos zu melden?
Hat sie jetzt noch ansprüche 14 Monate nach ende der Elternzeit ?

Wie kann ein Job ohne Kündigung weg sein? Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit und lebt danach wieder auf, d.h. der Arbeitnehmer ist nach Ende der Elternzeit wieder gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.

Gruß
C.

Vielleicht mag mir der Fragesteller mal erklären, warum er meine Antwort abgewertet hat.

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Soweit ich weiß muß die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses doch schriftlich erfolgen…
https://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Sprich: wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhätnis handelte, ist keine wirksame Kündigung erfolgt.

es handelt sich um einen privaten einzelhandel keine große Firma als meine Frau zum ende der Elternzeit dort hin ging hieß es vom chef einfach der Job ist weg das hat sich erledigt
es folgte aber nichts schriftliches

Hallo,

auch Kleinbetriebe sind kein rechtsfreier Raum.

§ 623 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
gilt auch dort.

Deine Frau sollte sich daher unbedingt fachanwaltlich beraten lassen und ihre Arbeitskraft gem. der alten arbeitsvertraglichen Bedingungen dem AG anbieten.

&Tschüß
Wolfgang

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Das hat mit der Größe des Unternehmens so rein gar nichts zu tun. Was den Kündigungsschutz angeht, durchaus, weil das Kündigungsschutzgesetz erst ab 10 Mitarbeitern gilt, aber nicht die Kündigung selbst.

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Wenn nichts Schriftliches vorliegt, schuldet der Chef ihr vierzehn Monate Gehalt…

Allein dafür würde sich ein Fachanwalt lohnen! :smiley:

Das in jedem Fall…

War da nicht noch was mit ‚Arbeitskraft anbieten‘? Was sie (mangels Wissen) nicht gemacht hat?
Gruß
anf

Hallo,

vielleicht liege ich falsch, aber ist die Elternzeit in D nicht 12 Monate? Und sie ist ja nach 12 Monaten nicht wieder zur Arbeit erschienen.

Wie gesagt, ich bin kein Experte, aber aus Interesse frage ich das nach.

Grüße
tastatürchen

So wie ich das verstehe war sie nach der Elternzeit bereit wieder zur Arbeit zu erscheinen, und das ist vierzehn Monate her…

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Das wissen wir eben aus dem Bericht heraus nicht und daher ist ein Besuch bei einem Arbeitsrechtler definitiv angebracht…