Wir haben als Kleinbetrieb zeitweilig einen älteren Arbeitnehmer aushilfsweise beschäftigt und entsprechend angemeldet über die Minijob-Zentrale (Verdienst ca. 280 Euro mtl. Jetzt bestehen Überlegungen, den Mann, Alter 58 Jahre als Ganztagsbeschäftigten einzustellen. Angeblich aber können wir ihn nicht versichern, weil er älter als 56 Jahre ist und keine Kranken-Vorversicherung hat, so die Auskunft der AOK. Das heisst aber, dass man ältere Arbeitslose, die nicht krankenversichert sind, gar nicht einstellen und sozialversichern kann. Wie soll das gehen, arbeiten in Festanstellung mit Arbeitsvertrag und keine Krankenversicherung? Das Risiko können wir als Firma ja gar nicht eingehen. Bitte nur korrekte, sachlich richtige Antworten, keine Vermutungen, kann ich nichts mit anfangen. Danke.
Hallo,
wo war der Mann letztmals krankenversichert?
Gruß J.K.
Eine korrekte Antwort bekommst Du hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
030 / 340 60 66 – 01
Beratungsangebot
Mit einem Bürgertelefon zu verschiedenen Themenbereichen und einem Service für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons in Rostock (Bürgertelefon), das hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt worden ist. Publikationen, wie z. B. Broschüren, stehen online zur Verfügung oder können über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden.
Aufsichtsbehörde für alle bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen – das sind z.B. alle Ersatzkassen (Barmer GEK, DAK-Gesundheit, HEK-Hanseatische Krankenkasse, hkk, KKH-Allianz (Ersatzkasse) und Techniker-Krankenkasse (TK)) und die Knappschaft – ist das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn.
Und deine Frage bezüglich AOK.
Für die landesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen wie AOK oder Innungskrankenkassen ist Aufsichtsbehörde das entsprechende Landesministerium für Arbeit und Soziales oder Gesundheit.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
Schellingstr. 15
70174 Stuttgart
Tel. 0711 / 123-0
Fax 0711 / 123-3999
Hallo,
ja, entscheidend ist die Frage, wo und bis wann war er zuletzt krankenversichert ?.
Gruss
Czauderna