Arbeitnehmer Bildungsurlaub Anspruch bei Kündigung?

Hallo an alle!

Angenommen ein Arbeitnehmer möchte eine berufliche Ganztags-Weiterbildung (5 Monate Dauer) durchführen bei einem nach AZAV-Zertifizierten Ausbildungsunternehmen. Der Arbeitgeber möchte aber den Arbeitnehmer für diese Zeit nicht freistellen, also muss dieser kündigen, damit er diese Weiterbildung durchführen kann. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Bildungsurlaub von 5 Tagen. Kann er diese für seine restliche Arbeitszeit anrechnen, wenn die Fortbildung in der Mitte eines Monats beginnt?
Vielen Dank für eure Antworten.

MFG
Sparmeier

Hi!

Welches Bundesland?

Gruß
Guido

NRW
MfG
Sparmeier

Sorry, ich bin jetzt nicht wirklich der Spezialist für Bildungsurlaub, das Bundesland ist allerdings eine wichtige Information, da Bildung nun mal Ländersache ist.

In NRW ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) geregelt, vielleicht hilft Dir der Link schon mal etwas weiter, bis sich hier ein Experte findet.
Ein nicht unwesentlicher Punkt dürfte sein, ob es sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung gem. § 9 des Gesetzes handelt …

VG
Guido