Hallo an alle!
Angenommen ein Arbeitnehmer möchte eine berufliche Ganztags-Weiterbildung (5 Monate Dauer) durchführen bei einem nach AZAV-Zertifizierten Ausbildungsunternehmen. Der Arbeitgeber möchte aber den Arbeitnehmer für diese Zeit nicht freistellen, also muss dieser kündigen, damit er diese Weiterbildung durchführen kann. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Bildungsurlaub von 5 Tagen. Kann er diese für seine restliche Arbeitszeit anrechnen, wenn die Fortbildung in der Mitte eines Monats beginnt?
Vielen Dank für eure Antworten.
MFG
Sparmeier