Hallo Community!
Wenn ein Arbeitnehmer einfach nicht nach Hause geht und auch nach Aufforderung seinen Arbeitsplatz nicht verlässt - ist dies ein Grund für eine Abmahnung?
Es ist beinahe alltäglich, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht 16.30 Uhr verlässt. Was nicht etwa daran liegt, dass so viel Arbeit vorhanden ist, sondern dies aus Gründen erfolgt wie:
- Arbeitnehmer wartet auf Dienstschluss eines Freundes, um mit ihm gemeinsam nach Hause zu gehen
- Sportkurs fängt erst eine Stunde später an
etc. Die Arbeitszeit wird also eigenmächtig verlängert. Trotz mehrmahligen Aufforderungen pünktlich Feierabend zu machen wird dies konsequent ignoriert.
„Ich mache noch etwas fertig.“ „Ich mache ja schon Feierabend.“ … da wird dann erstmal angefangen 10 Minuten die Tasse aufzuwaschen, zu kehren, Blumen zu gießen, Fenster zu schließen, Staub zu wischen, zu schreddern usw. und das ganze in Zeitlupe.
Das diese Zeit nicht bezahlt wird und Überstunden nur auf Anweisung erfolgen ist hierbei schon klargestellt. Stört aber den Arbeitnehmer nicht.
Das Hauptproblem ist, dass schon mehrfach festgestellt wurde, dass Privatangelegenheit gern in Abwesenheit vom Arbeitgeber bzw. nach Dienstschluss vom Arbeitnehmer erledigt wurden. Allerdings nicht nachweisbar z.B. Telefongespräche mit Mandanten die auch Freunde sind oder es wurde beobachtet, dass nicht befugte Personen die Arbeitsstelle betreten haben sollen. Daher soll der Arbeitnehmer vor dem Arbietgeber den Arbeitsplatz verlassen.