Ein Arbeitnehmer ist freiwillig in der GKV versichert. Er zahlt zur Zeit den Höchstbeitrag zur GKV.
Er hat eine Direktversicherung, deren Beiträge über Entgeltumwandlung bezahlt wurden.
Nun ist das Versicherungsende nach 35 Jahren erreicht, und er bekommt die Versicherung als Einmalzahlung ausgezahlt.
Muss er hierfür auch noch extra GKV Beiträge entrichten, auch wenn er bereits wegen seines Arbeitsentgelts den GKV Höchstbeitrag bezahlt?
Danke und Gruß,
mawewa