Arbeitnehmer GKV Beiträge für Auszahlung Lebensversicherung?

Ein Arbeitnehmer ist freiwillig in der GKV versichert. Er zahlt zur Zeit den Höchstbeitrag zur GKV.

Er hat eine Direktversicherung, deren Beiträge über Entgeltumwandlung bezahlt wurden.
Nun ist das Versicherungsende nach 35 Jahren erreicht, und er bekommt die Versicherung als Einmalzahlung ausgezahlt.
Muss er hierfür auch noch extra GKV Beiträge entrichten, auch wenn er bereits wegen seines Arbeitsentgelts den GKV Höchstbeitrag bezahlt?

Danke und Gruß,
mawewa

Hallo,
wenn es sich nicht um einen Versorgungsbezug handelt, also ein Arbeitgeber niemals im Spiel war, dann ist die Auszahlungssumme beitragsfrei.
Gruss
Czauderna

Hmm, ich bin nicht sicher, was „im Spiel“ genau bedeutet.
In meinem Fall zahlt der Arbeitnehmer die Versicherungsbeiträge vollständig von seinem eigenen Gehalt, aber als Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber eingetragen.

Ich habe hier eine interessante Seite gefunden, aus der man folgern könnte, dass der Arbeitnehmer in meinem Fall keine extra GKV Beiträge entrichten muss, da das Arbeitsentgelt vorrangig berücksichtigt wird. Allerdings, weiss ich nicht, ob das auch für die von mir oben geschilderte Direktversicherung zutrifft:

Zitat aus dieser Seite:

Freiwillig Versicherte, die zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalleistung bzw. des Ertrags aufgrund anderer vorrangig zu berücksichtigender Einnahmen (z.B. Arbeitsentgelt) bereits den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten, unterliegen keiner weitergehenden Beitragspflicht.

Hallo,
so, wie geschildert sehe ich keine direkte Arbeitgeberbeteiligung, allerdings muss die Entscheidung direkt durch die Krankenkasse getroffen werden. Sollte ich recht behalten, dann ist der Auszahlungsbetrag beitragsfrei, weil du ohnehin schon den Höchstbeitrag zahlst. Sollte es sich allerdings um einen „Versorgungsbezug“ handeln, dann würde die Auszahlungssumme, bzw. der beitragspflichtige Teil davon auf 120 Kalendermonate verteilt und es müsste dann geprüft werden, ob und in welcher Höhe von dir dafür Beiträge gezahlt werden müssten.
gruss
Czauderna

2 Like

OK, Danke!
Ich vermute es handelt sich nicht um einen Versorgungsbezug, wenn die Lebensversicherung komplett auf einmal ausbezahlt, wird, oder?

Hallo,
nein, das ist kein Grund, denn auch Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, usw.) können kapitalisiert und auf einen Schlag ausgezahlt werden.
Gruss
Czauderna

OK, aber wie kann man dann feststellen, ob es sich um Versorgungsbezüge handelt?

Hallo,
z.B. wenn mal (entweder auf Dauer oder aber auch nur zeitweise)vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen in diesen Vertrag eingeflossen sind.
Gruss
Czauderna

OK, das ist hier nicht der Fall.

Danke für die Antworten!!!

Äh, wie jetzt ?
Du hast alle Beiträge gezahlt aber der VS-Nehmer ist dein Arbeitgeber ?
Wie wäre denn dann vertraglich geregelt wie Du die Summe bekommst ?
Das ist so was ähnliches wie AG die Lebensversicherung auf das Ableben ihrer Angestellten abschließen, im Todesfall aber nicht die Witwe oder Kinder das Geld bekommen sondern die Firma das Geld einsackt.

Siehe hier:

Hallo,
ich habe auch nochmal gegoogelt und das hier gefunden, könnte sich demnach doch um einen Versorgungsbezug handeln und ggf. beitragspflichtig werden - also hin zur Krankenkasse und verbindlich klären lassen - https://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/direktversicherung/direktversicherung-sozialversicherungspflicht
Gruss
Czauderna

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