Arbeitnehmer - Greift hier BGB§615?

Guten Abend.
Beispiel:
Angestellt in einem renommierten Autohaus eines Vertragshändlers. (Exestiert über 40 Jahre)
Ich arbeite seit 11 Jahren als Kfz Mechatroniker auf klassischer 40 Stunden Woche.

Jan/Feb 2021 (Insgesamt 5 Wochen, genau 24 Tage lang) wurde bei uns die Werkstatt umgebaut. Damit uns der Umbau der Hebebühnen etc nicht behindert, hat man die Mechaniker in 2 Schichten geteilt.
Meine Schicht war 12.30Uhr - 19.00Uhr. (= 5,5 Std - 30min Pause = 5 Std) = -3 Std pro Tag.
Die Aussage der Geschäftsleitung war damals: „Die anfallenden Minusstunden könnt ihr im laufenden Jahr wieder aufarbeiten“

-72 Std (Zwei Samstage „durften“ wir jew. 6 Std. gut machen) = macht noch -60 Std.
Fakt ist, dass noch immer „08.00 Std. SOLL“ pro Tag steht.
Gehört das nach -§615 Betriebsrisiko [beim selbst beauftragten Umbau einer Firma] nicht auf "05:00 Std. SOLL" Korrigiert, damit keine Minusstunden entstehen?
Wir haben zwar im November '20 einen Vordruck unterschrieben, dass wir Pandemie bedingt "evtl. "in Kurzarbeit gehen könnten, aber offiziell war niemand von uns in KA. Wir hatten auch alle Jan/Feb unser volles Gehalt, ohne jegliche Vermerke auf der Gehaltsabrechnung.
Hat man den KA-Zettel als Vorwand genommen, um die Laien/unerfahrenen Kfz Mechaniker so zu Minusstunden zu bewegen?

Ich sehe das von einem so Erfahrenen Betrieb als Betrugsversuch um jetzt von über 20 Mechanikern sage und schreibe über ~1200 Minusstunden an Produktiver Arbeit zu erwirtschaften (Beim Stundenverrechnungssatz von 120€ macht das gut 144.000€, was unsere Umbaukosten in etwa betragen)

Die Frage ist ob ich das Thema bei meinem Gespräch ankreide? Natürlich mit dem Bewusstsein, dass es das letzte Gespräch sein könnte…

Gute Nacht… Vllt hat jmd Tips und Anregungen

Wie wär’s denn mit einer ganz schlicht und einfach vorgetragenen Frage?

Immerhin gibt es ja offenbar ein

und Ihr lebt noch nicht im Kriegszustand mit der GL. Da läge es doch eigentlich nahe, mal zu fragen, wie das mit dem Zeitkonto jetzt weiter läuft.

und das ist natürlich keine Kurzarbeit. Wie denn auch?

Was ist ein KA-Zettel?

Lies mal § 263 StGB, da ist Betrug definiert.

Was bedeutet „Minusstunden erwirtschaften“? Wie werden die Zeitkonten bei Euch sonst geführt? Was ist dazu vereinbart?

Schöne Grüße

MM

hallo,

es ist durchaus möglich, daß das Vorgehen des AG ein Annahmeverzug im Sinne des § 615 BGB ist. Das ist aber genauso davon abhängig, was konkret arbeitsvertraglich zur Arbeitszeit vereinbart wurde, aber auch zB davon, ob für den Betrieb ein Tarifvertrag (zB Kfz-Handwerk) gilt und/oder es im Betrieb ein Betriebsrat existiert.
Im Endeffekt sind wahrscheinlich so viele Einzelfallumstände zu prüfen, daß hier wohl nur ein Fachmensch vor Ort, der alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat und die Rahmenbedingungen kennt, eine belastbare Aussage treffen kann.
Hoffentlich hast Du nicht am Rechtsschutz im Arbeitsrecht gespart.
Allzu lange warten mit der Prüfung solltest Du nicht, da anscheinend seit dem Anlass schon 9 Monate vergangen sind und sich evtl. auch die Frage der Verjährung stellt.

Und Du solltest nicht zwingend böse Absicht wie zB Betrug unterstellen - schon gar nicht öffentlich, was sich hinreichend durch Dummheit und/oder Unkenntnis erklären läßt, auch wenn die Unkenntnis selbst herbeigeführt wurde.

&tschüß

Wolfgang

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