Moin,
eine kleine, knifflige Aufgabe für den kümmerlichen Rest Experten:
Gegeben sei eine GmbH, die eine Art Hofkalfaktor angestellt hat. Soll heißen, wenn die Monteure von ihrer Schicht kommen, werden die Fahrzeuge ausgeräumt, das Werkzeug gewartet oder repariert und für den nächsten Tag bestückt. Dies ist eine sv-pflichtige Beschäftigung.
Die GmbH befindet sich auf dem Gelände des Besitzunternehmens, für das sie jeden Monat Miete zahlt. Der Hofkalfaktor wird in diesem Zusammenhang auch öfters für das Besitzunternehmen tätig, weil er z.B. den Rasen mäht, die Dachrinne ausbessert usw.
Im Moment ist es so, dass die GmbH der Besitzgesellschaft Rechnungen über die Arbeiten des Kalfaktors schreibt. Der Steuerberater kam jetzt mit Bedenken bezüglich Arbeitnehmerüberlassung, die ich auch voll teile.
Der Kalfaktor soll nun über das Besitzunternehmen als Minijob angemeldet werden. Was allerdings mit erheblichem Aufwand betrieben werden muss. Zweite Betriebsnummer, zweite Lizenz Lohnbuchhaltung, zweites Konto. Erschwerend kommt hinzu, dass die GmbH in der Baubranche angesiedelt ist und somit auch SKug abgerechnet wird. Die Lohnbuchhalterin (in dem Fall, ich) befürchtet Probleme bei der Berechnung von SKug, Wintergeld, Zusatzwintergeld, Schlechtwettergeld und auch bei der Berechnung des Gutstundenkontos.
Gibt es noch andere Möglichkeiten, den Herren bei zwei verbundenen Unternehmen zu beschäftigen?
Ist die erste Variante tatsächlich schon eine Arbeitnehmerüberlassung oder gibt es für solche Fälle „Freibeträge“?
Wer weiß was?
Soon