Arbeitnehmer - krank - Kündigung - Resturlaub

Da ist der lieben Susi doch mal wieder sowas blödes passiert. Sie hat ein paar Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet, kündigt pünktlich zum 55. Mai 1850. Blöderweise verletzt sie sich ein paar Wochen vorher (also quasi in der Kündigungszeit) so blöd am Fuß (oder an der Nase oder am Rücken oder am Kopp oder sonstwo), dass sie längerfristig krank geschrieben ist, vermutlich auch bis zum 55. Mai, dem Ende der Kündigungsfrist.

Nun hat sie aber noch ein paar Tage Resturlaub aus dem Jahr 1849 (die erst zum September 1850 verfallen würden) sowie ein paar Tage aus dem Jahr 1850. Da sie sehr freundlich und korrekt ist (und das mit dem Unfall halt auch echt blöd für den Arbeitgeber ist - für die Susi eh) würde sie ihren Resturlaub vom 35. bis zum 55. Mai nehmen. Das hat sie auch beantragt und es passiert - nichts! Das heißt, derjenige, der den Urlaubsantrag unterschreiben müsste, tut das einfach nicht und meldet sich auch nicht bei Susi wegen möglicher Probleme.

Nun wird die liebe Susi selbstverständlich noch gelegentlich nachfragen, ob es denn Bedenken gegen die Genehmigung des Urlaubs gäbe und bis wann mit Genehmigung zu rechnen sei - und bis zum 35. Mai ist ja auch noch Zeit. Aber: sie ist ja nun krank und - wie gesagt - ihre Krankschreibung ginge auch bis zum 55. Mai, sie „müsste“ also nicht.

Was wäre denn, wenn der zuständige Unterschreiber nicht unterschriebe? Wie viel Eigeninitiative muss die arme, kranke Susi da an den Tag legen? Und was passöre mit den Urlaubstagen vom 35. bis 55. Mai, wenn sie bis zum 55. Mai krank geschrieben bliebe? Müsste der dann ausgezahlt werden? Und könnte der Arbeitgeber auch argumentieren „Wenn Du ab 35. Mai Urlaub haben willst, dann kannste auch arbeiten kommen, wir zahlen lieber aus?“ Was, wenn sie das aber nicht könnte und danach dann mit ner Krankmeldung vom 35. bis 55. Mai ankäme? [Und nochmal: den Resturlaub möchte die liebe Susi nur deswegen nehmen, damit sie ihrem Arbeitgeber da unnütze Kosten und Mühen erspart.]

Achja, die liebe Susi ist ab 1. Juni finanziell abgesichert, sie wird ihren Sugar Daddy heiraten oder sonstwas tun, aber nicht der Allgemeinheit finanziell zur Last fallen :wink:

Die Susi soll mal ins Bundesurlaubsgesetz schauen. Unter § 7 steht als Absatz ganz klar, dass der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten ist. Erst mal als „richtiger“ Urlaub. Ist dies nicht möglich, z.B. weil der Arbeitnehmer krank ist, muss er finanziell abgegolten werden.
Eine finanzielle Urlaubsabgeltung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist nach diesem 4. Absatz auch ausgeschlossen. Trotzdem machen es viele Arbeitgeber. Aber, wo kein Kläger da kein Richter.

Soon

1 Like