Arbeitnehmer trägt Kosten von Dienstreisen?

Hallo,

hab gelesen dass Arbeitgeber die Kosten von Dienstreisen nicht tragen müssen.
Wow. Nehmen wir an, ein Cottbuser ist froh, in seiner Stadt einen Job zu
bekommen. Er dürfte dort vermutlich nicht sehr viel Geld verdienen. Nun schickt
ihn seine Firma ständig auf Projekte in München. Die Dienstreisekosten soll er
selbst tragen.

Auch vor dem Hintergrund von Absetzbarkeit, Möglichkeit des Wechsels zu
einem anderen Arbeitgeber … finde ich das recht krass. Immerhin hat der AG
Weisungsrecht und der AN muss dem folgen, auch wenn er (im Extremfall)
mehr Kosten als Einkünfte hätte??

(Bzgl. Arbeitskleidung hab ich jetzt nicht geschaut, aber da diese m.W. auch
absetzbar ist, ist die Lage dort vermutlich ähnlich - nur die Kosten evtl. etwas
überschaubarer…)

Selbst wenn sich der AN sofort nach einem neuen Job umguckt, so hat er
ja auch noch eine Kündigungsfrist, in der er weiterhin für den Noch-AG
arbeiten (und reisen) muss.

Gibt es da nicht irgendwelche Grenzen oder gesetzliche (nicht tarifliche)
Regelungen? Augen auf bei der Jobwahl - hilft ja auch nicht, wenn man mit
Dienstreisen in der Form nicht rechnen konnte.

Viele Grüße,
c-k

Hallo!

hab gelesen dass Arbeitgeber die Kosten von Dienstreisen nicht
tragen müssen.

Der Schreiber verwechselte die Begriffe Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kommt schon mal vor.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

hab gelesen dass Arbeitgeber die Kosten von Dienstreisen nicht
tragen müssen.
Wow.

Nee. Aber oft ist es so, daß Arbeitnehmer die Kosten vorstrecken müssen und im Nachhinein (was schon mal ein paar Wochen dauern kann) vom Arbeitgeber erstattet bekommen.

Gruß

Michael

Moin,

Nee. Aber oft ist es so, daß Arbeitnehmer die Kosten
vorstrecken müssen und im Nachhinein (was schon mal ein paar
Wochen dauern kann) vom Arbeitgeber erstattet bekommen.

bei seriösen AG kriegt man aber bei zu erwartenden größeren Beträgen einen Vorschuss.

Gandalf

Ich denke, ihr hab alle ganz recht, danke für eure Beiträge!
Ich hab leider die original Seite nicht gefunden, aber hier steht es ganz ähnlich, wie ich noch in Erinnerung hatte:
http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenerstattung/
„Sie müssen vor Unterzeichnung Ihres Arbeitsvertrages genau festlegen, ob und in welcher Höhe Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit **und für Geschäftsreisen** erstattet werden. Viele Arbeitnehmer achten auf diesen Passus vor Vertragsunterzeichnung nicht hinreichend und gehen dann davon aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, Fahrtkosten z.B. für Geschäftsreisen zu erstatten. **Dem ist leider nicht so.**“

Wie in meiner ursprünglichen Frage als mögliches „Extrem“ dargestellt, könnte durch selbst zu tragende Reisekosten ein erheblicher Betrag zusammenkommen.
Interessant wäre, wenn man eine teure, selbst zu zahlende Dienstreise nicht antritt, ob es wg. Arbeitsverweigerung o.ä. zu Abmahnung oder auch Kündigung kommen könnte. Ich habe derartiges bisher nicht erlebt, aber ich sehe auch nicht, dass es hier eine gesetzliche Regelung gäbe?

Danke und viele Grüße,
c-k

Guten Abend!

Interessant wäre, wenn man eine teure, selbst zu zahlende
Dienstreise…

So etwas gibt es nicht. Die Kosten dienstlich veranlasster Reisen hat stets der Arbeitgeber zu tragen.

Davon zu trennen ist der Weg zur Arbeit. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Arbeitnehmer die Kosten für seine täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und kann diese Kosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Gruß
Wolfgang