Arbeitnehmer und gleichzeitig selbständig

hallo zusammen habe folgende konkrete frage

ich bin arbeitnehmer und arbeite vollzeit in einem betrieb,
für die sommermonate bzw für die wochenenden möchte ich mich als selbständiger an arbeitgebern vermitteln.

  1. brauche ich einen gewerbeschein bzw was für einen gibt es da verschiedene ?

  2. muss ich steuern oder sonstige abgaben irgendwie abführen? oder ist das irgendwie am jahrenseinkommen vom vollzeit-job mitgekoppelt?

  3. muss ich agb haben? wenn ja woher bekomme ich die bzw. kann ich die selber schreiben ?

  4. muss mein aktueller arbeitgeber zustimmen
    (selbständig in einem anderem berufszweig)

  5. kann ich dann in zukunft eigene rechnungen schreiben und auch irgendwas von der steuer absetzen?

dass sind so erstmal die fragen die mich beschäftigen

vielen dank im vorraus

lg

hi!
du brauchst auf jeden fall eine gewerbeanmeldung,bei der anmeldung wirst du dann eh gefragt was du machen willst und das wird dann reingeschrieben.
wenn du dich selbst an arbeitgeber als arbeitskraft vermittelst, musst du dann natürlich auch rechnungen schreiben, mit mehrwertsteuer, denn diese musst du ans finanzamt abführen ( monatsweise oder quartalsweise). ob du dann steuern auf den gewinn zahlen musst am jahresende, hängt davon ab, wieviel du gemacht hast. ich glaub die grenze liegt bei 9000 €, bis dahin musst du nix abführen.
meinem arbeitgeber würd ich nicht unbedingt bescheid sagen, denn die freien tage sind ja eigentlich dafür da, energie für den hauptjob zu tanken. er könnte es dir verbieten.
als selbsändiger kannst du natürlich einige dinge absetzen, fahrtkosten, dienstauto, arbeitskleidung, büromaterial, steuerberater etc.
viel erfolg auf jeden fall!

Hallo seat_fahrer, das sind viele Fragen auf einmal:
Bevor Sie sich selbständig machen wird Ihr derzeitiger Arheitgeber(AG) zustimmen müssen, da Sie Ihre ganze Arbeitskraft dem Betrieb nicht mehr zur Verfügung stellen, gilt auch bei weiterer Arbeitnehmertätigeit (dies war Frage 4) wenn der AG zugestimmt hat führt der Weg zum örtlichen Ordnungsamt Abt. Gewerbeaufsicht. Dort wird auf einem Vordruck (gibst bei den meisten Gemeinden online) das Gewerbe angemeldet und dann von der Gemeinde nach Geührenzahlung genehmigt. Davon bekommen diverse Behörden eine Kopie (auch das Finanzamt). Das sendet dann eine Betriebsfragebogen (gibt es beim FA auch online)raus in dem viele Angaben zu machen sind (Frage1). Es müssen für jeden Auftrag Rechnungen geschrieben werden, da gehört die Steuernummer rauf und ggf. den Hinweis, dass der Kunde die Rechnung mind. 2 Jahre aufbewahren muss.Gute Buchhaltungsprogramme machen das super, Die Buchungen müssen zeitnah gemacht werden. Geht auch mit ExcelTabelle, für jede Einnahme-Art und Ausgabeart ein Tabellenblatt und eine Jahreszusammenstelluhg als Tabelenblatt Alle Kosten in zusammenhang mit dem Betrieb sind Betriebsausgaben,alle Einnahmen sind zu erfassen, der Differenzbetrag gehört in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung. Es sind ausserdem Umsatzsteuervoranmeledungen monatlixch abzugeben und die nur online via Elster, wenn nicht als Kleinunternehmer im Fragebogen gewählt In der Einkommenstuererklörung wird der Gewinn zum Arbeitslohn zugerechnet ein Verlust abgezogen.Bei Verlusten evtl. nicht wenn Liebhaberei. Nuster AGB gibt es sichr branchenbezogen im Net (mal googlen) oder mal bei künftigen Mitbewerbern Angebot geben lassen, da sind dann sicher welche bei. Viel Erfolg bei der Neugründung. Lieber Gruß Jo1702

Hallo,

  1. eine gewerbliche Tätigkeit muss man vor Aufnahme bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung anmelden (Betriebssitz maßgebend.
    2.Vom Gewinn ist gleich Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben muss man Steuer zahlen. Der Gewinn wird mit den übrigen Einkünften u.a. Arbeitslohn etc. zusammengerechnet und unterliegt dann der Einkommensteuer. Bei den Einnahmen ist dann ggf. Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zu zahlen. Bei der Gewerbesteuer , wenn der Gewinn größer 24500 Euro beträgt und bei der Umsatzsteuer der Umsatz mehr als 17500 Euro begträgt (Kleinunternehmer). Als Kleinunternehmer darf man keine Steuer in der Rechnung ausweisen.
  2. verstehe ich nicht
  3. ja der Arbeitgeber muss bei Vollzeitjob immer zustimmen !
  4. Eigene Rechnung muss man Schreiben, da es ja sonst Schwarzarbeit wäre und die kann man nicht von der Steuer absetzen, sondern muss die Rechnung als Betriebseinnahme erfassen. Absetzen kann man die Rechnung die man von anderen Unternehmen erhält = Betriebsausgabe.
    MfG
    Horst