Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit

hallo,

ich war bis ende juli 2014 als arbeitnehmerin und zusätzlich noch als kleinunternehmerin tätig (seit 2013, erste einnahmen 2014).  ein kleinunternehmerverzicht ist erst zum 01.01.2015 möglich (ist dies richtig?)

nun habe ich seit august 2014 eine arbeitnehmerähnliche tätigkeit aufgenommen (keine scheinselbstständigkeit!!!) und habe fragen zur umsatzsteuer.

also… in 2014 hatte ich als kleinunternehmerin 5000 euro einkommen…also keine umsatzsteuer…als arbeinehmerähnliche selbstständige werde ich bis ende des jahres 20000 euro verdienen.  

ich muss nun ende des monats meinem auftraggeber eine rechnung erstellen…wie verhält es sich nun mit der umsatzsteuer?  

ich bedanke mich für antworten.

2014 Ist ja das Folgejahr deines Gewerbes, somit hast du nun als freigrenze 50.000€
So kannst du, so wie ich es verstehe, wie gewohnt von der Berechnung der Umsatzsteuer absehen. Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer sind die Rechnungenohne Umsatzsteuer zu schreiben,

aber was ist eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit?

hallo martin,

danke für ihre nachfrage.  

hier die definition:  http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitnehmeraehnlich…ich bin im journalistischen bereich tätig…dort ist dieses arbeitsmodell jetzt häufig zu finden. manchmal auch als ‚freie feste‘ mitarbeiter betitelt.

nach weiteren recherchen nehme ich allerdings an, dass ich den kleinunternehmerverzicht erst zum 1.1.2015 vornehmen kann und bis dahin meine rechnungen ohne umsatzsteuer erstellen muss und ab dem 1.1.2015 halt mit umsatzsteuer…???

danke…so sehe ich es auch.