hallo,
ich war bis ende juli 2014 als arbeitnehmerin und zusätzlich noch als kleinunternehmerin tätig (seit 2013, erste einnahmen 2014). ein kleinunternehmerverzicht ist erst zum 01.01.2015 möglich (ist dies richtig?)
nun habe ich seit august 2014 eine arbeitnehmerähnliche tätigkeit aufgenommen (keine scheinselbstständigkeit!!!) und habe fragen zur umsatzsteuer.
also… in 2014 hatte ich als kleinunternehmerin 5000 euro einkommen…also keine umsatzsteuer…als arbeinehmerähnliche selbstständige werde ich bis ende des jahres 20000 euro verdienen.
ich muss nun ende des monats meinem auftraggeber eine rechnung erstellen…wie verhält es sich nun mit der umsatzsteuer?
ich bedanke mich für antworten.