Hallo Gustav!
arbeite im Bereich Forschung und Entwicklung und es kommt
relativ oft vor, dass eine Idee von der Firma zum Patent
angemeldet wird. Dafür wird man als Arbeitnehmer auch
entlohnt…
Vor Erteilung eines Patents durch das Patentamt zahlt der Arbeitgeber nichts. Im Einzelfall kann sich der Sachverhalt anders darstellen, wenn etwa die einer Schutzrechtanmeldung zugrunde liegende Idee als Verbesserungsvorschlag umgesetzt wird und wirtschaftlichen Nutzen bringt.
… jedoch dauert es sehr lange bis man sein Geld sieht.
Von der Anmeldung eines Patents bis zu seiner Erteilung können Jahre vergehen.
Besteht das Recht auf eine Vergütung einer Arbeitnehmererfindung auch noch nach :Beendigung des:Arbeitsverhältnisses?
Nach § 26 ArbnErfG bleiben Rechte und Pflichten von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unberührt.
… nicht auf mehrere noch ausstehende Vergütungen verzichten.
§ 9 ArbnErfG bestimmt, daß sich die Vergütung an Aufgaben und Stellung des Arbeitnehmers orientiert. Das bedeutet, wer im F&E-Bereich eines Unternehmens beschäftigt ist, wird bereits mit seinem Gehalt dafür entlohnt, irgendwas Neues zu erdenken. Ist schließlich sein Job. Deshalb kommen die Vergütungen für Arbeitnehmerfindungen für diesen Personenkreis über geringfügige Beträge nicht hinaus. Es ist noch ein Unterschied, ob jemand in Leitungsfunktion in der Entwicklung eingesetzt ist (dann gibt es so gut wie nichts) oder als Hilfskraft in der Entwicklung (dann könnte die Vergütung für eine warme Suppe reichen). Das sieht für Leute im Wareneingang, im Personalbüro oder in der Pförtnerei anders aus, weil die nicht fürs Erfinden eingestellt wurden.
Dazu eine Anektode: Vor 40 Jahren war ich als Entwickler bei der AEG beschäftigt, Lauter kleine Grüppchen bearbeiteten ihre Entwicklungsprojekte. Eher durch Zufall rutschte ich in eine Situation, daß ich als ganz junger Mann ein eigenes Entwicklungsprojekt bearbeitete. Es war keine in der Hierarchie irgendwie hervorgehobene Position, aber ich ging in dieser Arbeit völlig auf, arbeitete wie ein Pferd und entwickelte ein schutzfähiges Verfahren. Es kam zu Schutzrechtanmeldungen in mehreren europäischen Ländern und in den USA. Eines Tages erhielt ich von der Patentabteilung ein Formular, in dem es um die Erfindervergütung, meine Aufgaben und meine Stellung in der betrieblichen Hierarchie ging. Mit Ausnahme meiner Unterschrift war schon alles fix und fertig ausgefüllt. Unter Funktion war Entwickler eingetragen und zu meiner Überraschung und Freude stand unter betrieblicher Stellung irgendwas mit Management. Den jungen Mann möchte ich sehen, der in einem 100.000-Mann-Unternehmen gegen solche Einstufung protestiert. Was ich nicht wußte war, daß eine Funktion als Entwickler und zudem eine hierarchische Einordnung, in der nicht nur auf Anordnung gehandelt wird, praktisch das Aus für Erfindervergütungen bedeutete. Da jibbet nix, schließlich macht der Mann doch bloß seinen Job.
Trotzdem wurde mir nach einiger Zeit ziemlich feierlich Geld überreicht. Hab ich nicht angerührt und bis heute aufbewahrt. Und das kam so: Ausländer können in den USA keine Schutzrechte anmelden. Dafür braucht man einen amerikanischen Staatsbürger. Kein Problem, solche Leute hatte der Konzern natürlich. Der Erfinder (also ich) muß dem US-Bürger alle Rechte aus der Schutzrechtanmeldung übertragen und erhält dafür Geld, mindestens 1 $. Muß ja alles seine Ordnung haben und so wurde mir dieser Eindollarschein in einem Briefumschlag überreicht.
Gruß
Wolfgang