Ich arbeite im Bereich Catering, allerdings hauptsächlich fern der Fertigung. Zu den Einstellungsformalitäten gehört eine betriebsärztliche Untersuchung, Mitzubringen sind Sehhilfe, sofern vorhanden und Urin für eine Probe.
Meine Frage: Muss ich die Urinprobe abgeben, wenn ich nicht genau gesagt bekomme, welchem Zweck sie dient?
Und darf der Betriebsarzt außer einer bakteriologischen Untersuchung (es sind ja Lebensmittel involviert) ohne mein ausdrückliches Einverständnis weitere Untersuchungen (z.B. Schwangeschaftstest) durchführen und gegebenenfalls gegen mich verwenden?