Arbeitnehmerrecht bei Betriebsarztuntersuchung

Ich arbeite im Bereich Catering, allerdings hauptsächlich fern der Fertigung. Zu den Einstellungsformalitäten gehört eine betriebsärztliche Untersuchung, Mitzubringen sind Sehhilfe, sofern vorhanden und Urin für eine Probe.

Meine Frage: Muss ich die Urinprobe abgeben, wenn ich nicht genau gesagt bekomme, welchem Zweck sie dient?

Und darf der Betriebsarzt außer einer bakteriologischen Untersuchung (es sind ja Lebensmittel involviert) ohne mein ausdrückliches Einverständnis weitere Untersuchungen (z.B. Schwangeschaftstest) durchführen und gegebenenfalls gegen mich verwenden?

Gemeines Problem
Hi!

Meine Frage: Muss ich die Urinprobe abgeben, wenn ich nicht
genau gesagt bekomme, welchem Zweck sie dient?

Du musst selbstverständlich nicht! Allerdings möchtest Du den Job vermutlich haben, oder?

Und darf der Betriebsarzt außer einer bakteriologischen
Untersuchung (es sind ja Lebensmittel involviert) ohne mein
ausdrückliches Einverständnis weitere Untersuchungen (z.B.
Schwangeschaftstest) durchführen und gegebenenfalls gegen mich
verwenden?

Was er darf oder nicht ist erst mal unerheblich! Wenn Du eine evtl. Schwangerschaft verschwiegen hast (ist ja nun mal Dein gutes Recht) und der Arzt macht einen positiven Test, was er dem Arbeitgeber dann mitteilt…
Der Arbeitgeber muss Dich ja nicht einstellen - das Gemeine ist: Im Zweifel wirst Du nie herausbekommen, warum!
In der Regel werden Urinproben (wenn man sie schon mal hat) auch auf Drogenrückstände untersucht!

Andere Idee: Hast Du mal beim Arbeitgeber nachgefragt, ob Du Dich vielleicht von einem Amtsarzt untersuchen lassen kannst? Du kannst ja einen Grund vorschieben…

Es tut mir leid, dass mir so gar kein sinnvoller Tipp einfällt!

Liebe Grüße
ein ratloser Guido

Hi Dawn,

aus meiner erfahrung heraus hilft in solchen Fällen einfach fragen. Ich habe auf Nachfrage bei dem Betreibsarztterrmin immer die Übersicht der durchzuführenden Tests bekommen, bzw. sogar genau erklärt bekommen, warum diese Tests gemacht werden.

Manche Tests sind in bestimmten Branchen (z. B. Lebensmittelbereich) zwingend gesetzlich oder von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Frag doch da einfach mal nach.

In gewissen Rahmen ist auch ein Betriebsarzt an die ärztliche Schweigepflicht gebunden, allerdings aus meiner Erinnerung heruas nicht ganz so eng wie ein „normaler“ Arzt. Das kann Dir aber sicher die zuständige Ärztekammer sagen.

Gruß

ALex

Schweigepflicht
Hi Alex,

In gewissen Rahmen ist auch ein Betriebsarzt an die ärztliche
Schweigepflicht gebunden, allerdings aus meiner Erinnerung
heruas nicht ganz so eng wie ein „normaler“ Arzt. Das kann Dir
aber sicher die zuständige Ärztekammer sagen.

Natürlich ist er daran gebunden (Schwangerschaft darf er meines Wissens nicht). ABER: Er wird von diesem Arbeitgeber bezahlt. Auch, wenn er es nicht darf: Wer will das kontrollieren?

Liebe Grüße
Guido

Hallo,
wenn ich die anderen atrikel lese krieg ich ja knoten im magen. Natürlich ist der Betriebsarzt auch an die Schweigepflicht gebunden. Natürlich darf er auch im Falle einer Schwangerschaft dies nicht dem AG mitteilen. Die Einstellungstest sind genau festgeschrieben (was da getestet werden muss) und der betriebsarzt wird deinem AG nur mitteilen ob der Beschäftigung zugestimmt werden kann oder nicht. Also AG bekommt einen Brief:
„der Beschäftigung kann zugestimmt werden“ oder „kann mit einschränkungen zugestimmt werden“ oder „kann nicht zugestimmt werden“
und du bekommst einen Brief.
in dem findest du das protokoll des Labors in dem dein Blut, dein Urin und was du sonst noch abgeben musstest untersucht wurde, steht ob dir der Betriebsarzt irgendwelche Impfungen empfiehlt und/oder ob Du (bei Krankheit) einen Facharzt konsultieren solltest. Ausserdem kriegst du noch einen Kopie des Briefes, das der AG bekommt.
Den Betriebsarzt zahlt übrigens nicht der Betrieb sondern die Berufsgenossenschaft, die im Krankheitsfall (wenn Dir während der Arbeit was passeirt) ja auch zahlen muss. Der Betriebsarzt ist also eine versicherung der Genossenschaft, dass etwaige Krankheiten evtl. schon vorher vorhanden waren, damit sie nicht zahlen muss.
gruesse
Raoul

Deine Frage involviert, daß du etwas zu verbergen hast.

Wenn nicht: Ein Arzt ist ein Arzt und der ist an d Hippo und die Schweigepflicht gebunden. Andererseits muss er verhindern, daß du in den Betrieb ansteckende Krankheiten einschleppst, die u.U. eine Massen inkubation zu Folge haben könnte. Beispiel SARS.

Schwangerschaftstest darf er nicht machen, die bezahlt ihm übrigens auch keiner. Andereseits kann bei untersuchung auf bestimmte Erreger ein höherer Stoffanteil einer bestimmten Gruppe trotzdem verraten, daß eine Schwangerschaft möglicherweise vorliegen könnte. Aber dann fragt er dich direkt nach dieser Möglichkeit, um eben diesen bestimmten Krankheitskeim auszuschließen.

gruss
winkel

gruss
winkel

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Beriebsarzt - welcher Art?
Hi!

Soll ich Dir mindestens drei große deutsche Unternehmen nennen, in denen der Betriebsarzt fest beim AG angestellt ist und kein frei praktizierender, der von der BG bezahlt wird?

Aber tatsächlich muss ich Dir zustimmen, dass ich mich übel von meiner eigenen Erfahrung habe überrumpeln lassen! Das Gros der Betriebsärzte wird natürlich von der BG bezahlt und befindet sich somit nicht auf der Entgeltliste des AG!

Asche auf mein Haupt!

Grüße
Guido