Arbeitsamt verbietet Ausbildung rechtens?

Huhu,ich bin 26 Jahre alt und habe leider keine abgeschlossene Ausbildung. Bin seit einigen Jahren leider Hartz4 Empfängerin auf Grund einer schweren Erkrankung meiner Tochter. Da in Ihrem Fall aber Besserung in Sicht ist und ich ab 2011 wieder Arbeiten gehen kann,wurde mir vom Arbeitsamt nahegelegt eine Ausbildung zu beginnen.
Dem bin ich auch sehr aufgeschlossen und habe meiner Sachbearbeiterin mittgeteilt das ich gerne im Berufsbild „Gestalterin für visuelles Marketing“ eine Ausbildung beginnen würde. Ausbildungsplätze und Stellen sind vorhanden. Nun meint sie das sie dass nicht unterstützen, da es in diesem allgemeinen gestalterischen Bereich schwer sei eine Anstellung zu finden!?! Nun möchte sie mich mit Ihrem Ausbildungsvorschlägen in eine Richtung drängen die ich gar nicht ausüben möchte. Darf sie mir verbieten meiner gewünschten Ausbildung nachzugehen?

Lg

Guten Tag.
Sie können natürlich auch Ihre Wunschausbildung machen, Sie müssen sich halt nur eigenständig um einen entsprechenden Ausbildungsplatz kümmern.
Und Sie müssen weiterhin den Vorschlägen der Agentur nachkommen.

Hallo,
ja das kann sie. Und zwar genau mit dieser Begründung.
Etwas anderes ist es, wenn Du keinerlei Unterstützung vom Amt bräuchtest. Du also mit der Ausbildungsvergütung und Unterhaltszahlungen (von Eltern, Exmann…) auskommen würdest.
Aber sobald Du Unterstützung vom Amt brauchst, können die die Ausbildung verweigern, wenn die Stellen in dem Beruf dünn gesäht sind. Was im gestaltendem Gewerbe leider so ist.
Ich wünsche Dir viel Erfolg für Dein weiteres Leben.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Hallo Fean,

grundsätzlich herrscht in Deutschland Berufsfreiheit und niemand kann dich zu einer bestimmten Ausbildung zwingen.

Lass dich bloß nicht in eine Richtung drängen, die du nicht willst, sonst besteht hinterher eine große Wahrscheinlichkeit, dass du Ausbildung nicht beendest, sondern vorzeitig abbrichst.

Allerdings sollte deine Beraterin schon über die Vermittlungswahrscheinlichkeiten Bescheid wissen, also solltest du dir zumindest mal anhören, warum sie dir abrät.

Du kannst Sie überzeugen, indem du Stellenanzeigen für deinen Wunschberuf zusammensuchst und ihr vorlegst. Findest du genügend offene Stellen, da sollte sie dich bei deinem Vorhaben unterstützen.

Wenn es dir gelingt selbst eine Ausbildungstelle in einem Betrieb zu finden, dann ist die Meinung des Arbeitsamtes sowieso egal… :smile:

Viel Erfolg!

Michael Link

Hallo,
unbedingt mit der zuständigen IHK sprechen.
Dieser Fall ist mir noch nicht untergekommen.

LG
Airport

Dazu kann ich leider nicht viel sagen. Aber du darfst auf jeden Fall frei wählen, was du für eine Ausbildung machen möchtest. Nur ob sie das unterstützen oder nicht und ob sie das müssen oder nicht, kann ich nicht sagen.

Aber schön, dass du dich entschlossen hast eine Ausbildung zu machen.:smile:

Viele Grüße

Etwas anderes ist es, wenn Du keinerlei Unterstützung vom Amt
bräuchtest. Du also mit der Ausbildungsvergütung und
Unterhaltszahlungen (von Eltern, Exmann…) auskommen würdest.

Wenn ich die Ausbildungsvergütung, das Kindergeld meiner Tochter und den Unterhalt des Kindsvaters zusammenrechne bin ich da um einiges drüber, ich bekomme auch nur das nötigste Miete etc. fällt bei mir weg da ich mietfrei wohne. Deswegen wundert es mich ja auch so das sie von „unterstützen“ spricht da ich ja dann nicht mehr von Hartz4 abhängig bin.

Wie gesagt,
wenn Du nichts mehr vom Amt keine Leistung mehr erhälst, dann herrscht in Deutschland freie Berufswahl. Dann kannst Du auch Beifahrer im Leichenwagen werden ohne dass daran jemand Anstoß nehmen kann.
Sobald Du aber während Deiner Ausbildung irgendeine Art von Unterhaltsleistungen (Kindergeld Deiner Tochter ist ausgenommen) erhälst, können die Mitreden.
Wenn Du eine Ausbildungsstelle in aussicht hast, greif zu. Du musst einen Ausbildungsvertrag haben !!!KEINEN!!! Umschulungsvertrag. Denn Umschulungen muss die ARGE genehmigen. Ob Du Geldleistungen von denen bekommst oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Viel Erfolg für Deine Ausbildung.
Sprenzpeffer

Hallo. Eine Berufsausbildung kann bis zum 25. Lebensjahr begonnen werden. In Ihrem Falle gehört die Förderung einer Ausbildung zu den sogannten „KANN“-Leistungen der Jobcenter. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch das Jobcenter. Wenn das Jobcenter in Ihrem Falle also eine Ausbildung fördern wird (das ist schon mal gut so), so hat es als Geldgeber auch das Recht, darüber zu befinden, das eine Ausbildung aufgenommen wird, die nach Bestehen gewährleistet, dass man Sie danach nicht mehr als arbeitssuchenden Kunden im Jobcenter wiedertreffen wird, das heißt man möchte sicher gehen, dass danach eine Festanstellung erfolgen wird. Wenn das in Ihrer Region im angestrebten Beruf möglich erscheint, so würde ich der Sachbearbeiterin ein paar „Entscheidungshilfen“ vorlegen. Ich denke hier an Materialien, die ihr zeigen, dass dieser Beruf gesucht wird oder unverbindliche schriftliche Aussagen potentieller Arbeitgeber, dass sie bei guter Wirtschaftslage sich vorstellen könnten, Sie nach erfolgreichem Berufsabschluß fest einzustellen. Die Sachbearbeiterin würde zu 100% Ihrem Berufswunsch entsprechen, wenn sie sicher wäre, dass sie Sie als Kundin damit „los wird“. Ich kenne die konkrete Arbeitsmarktsituation Ihrer Region nicht, meine Auffassung tendiert jedoch dahin, dass diese Jobs eher als Grundlage für eine Selbständigkeit dienen. Und eine erfolgreiche Selbständigkeit stellt wieder Anforderungen, die nicht jeder erfüllen kann…

Also, finden Sie gemeinsam mit der Sachbearbeiterin den richtigen Weg, sie hat nichts davon, Ihnen etwas zu verbieten, was Ihnen eine berufliche Chance bietet.
Viel Glück.

Es besteht in Deutschland die freie Berufswahl. Wie das mit der Finanzierung aussieht über das Arbeitsamt, kann ich dir leider nicht sagen

Hier kann ich nicht weiterhelfen.

Nein,
deine Sachbearbeiterin kann dir nicht verbieten in diesem Bereich eine Ausbildung zu machen. Sie kann dir lediglich Vorschläge machen.

Hallo,

erstmal will ich meine Anteilnahme für das Schicksal Ihrer Tochter zum Ausdruck bringen: Ich hoffe es ist tatsächlich eine nachhaltige Besserung Ihres Gesundheitszustandes in Sicht.

Das Arbeitsamt kann Ihnen natürlich nicht verbieten, sich in eine bestimmte Richtung zu bilden und zu bewerben - dies kann auch kein Anführungsgrund für eine Nicht-Unterstützung oder Streichung von Hilfen sein. Wenn Sie dort unbedingt eine Ausbildung beginnen wollen, haben Sie ein Anrecht auf fachgerechte Beratung und Hilfestellung Ihrer Agentur für Arbeit.

Doch ein kleiner Haken bleibt: Die Arbeitsargentur darf Ihnen nahe legen, sich in verschiedene Bereiche zu bewerben - auch solche, die erfolgsversprechender und komplett anders situiert sind als Ihr Wunsch - und Sie dürfen sich nicht komplett dagegen verschließen, da sonst auf Kooperationsunwilligkeit gepocht wird und Sie tatsächlich Ärger bekommen können. Leider hat unser Gesetzgeber hierzu klare, den Bürger benachteiligende Gesetze beschlossen - aber das ist ein anderer Stiefel :smile:

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen!
Lg

Wenn du dir selber eine Stelle suchst und einen Vertrag abschließt, kann sie nichts machen.
Huhu,ich bin 26 Jahre alt und habe leider keine abgeschlossene
Ausbildung. Bin seit einigen Jahren leider Hartz4 Empfängerin
auf Grund einer schweren Erkrankung meiner Tochter. Da in
Ihrem Fall aber Besserung in Sicht ist und ich ab 2011 wieder
Arbeiten gehen kann,wurde mir vom Arbeitsamt nahegelegt eine
Ausbildung zu beginnen.
Dem bin ich auch sehr aufgeschlossen und habe meiner
Sachbearbeiterin mittgeteilt das ich gerne im Berufsbild
„Gestalterin für visuelles Marketing“ eine Ausbildung beginnen
würde. Ausbildungsplätze und Stellen sind vorhanden. Nun meint
sie das sie dass nicht unterstützen, da es in diesem
allgemeinen gestalterischen Bereich schwer sei eine Anstellung
zu finden!?! Nun möchte sie mich mit Ihrem
Ausbildungsvorschlägen in eine Richtung drängen die ich gar
nicht ausüben möchte. Darf sie mir verbieten meiner
gewünschten Ausbildung nachzugehen?

Lg

Hallo,

ich denke da gibt es von deiner Seite her ein Missverständnis: die verbieten dir das ja nicht, das heisst ja nur, dass sie dich nicht unterstützen. Das heisst, in dem Bereich sucht sie dir keinen Stellenanzeigen raus, das musst du selbst machen. Die haben vielleicht schon schlechte Erfahrungen damit gemacht, aber wenn du das wirklcih möchtest, sollte es ja nicht daran scheitern, dass du dich selbst nach einre Stelle umschaust. Wünsche dir alles Gute!

Hallo Fean,
zunächst einmal: eine Berufsausbildung herkömmlicher Art kannst Du auch noch mit 30 Jahren und mehr beginnen. Wenn Du mit Ausbildungsvergütung, Kindergeld für Dein Kind und Unterhaltszahlungen auskommst, wüßte ich nicht, was dagegen sprechen könnte.In Deutschland besteht freie Berufswahl. Mit den Erziehungszeiten hättest Du aber möglicherweise Anspruch auf eine Umschulung. Die wird aber nur dann finanziert, wenn die Erfolgsaussichten in und nach der Umschulung als günstig zu beurteilen sind. Die Entscheidung trifft dann der Vermittler bzw. Fallmanager der Arge.
Aber wie gesagt, keine staatl.Transferleistungen - und Du kannst Dich ausbilden lassen, wo Du einen Ausbildungsplatz - am besten natürlich im Wunschberuf - erhälst.
Viel ERfolg und weiter gute Besserung für Dein Kind wünscht
Hanne

Das weiss ich nicht, aber die Frage ist wirklich: Kommst Du in so einem Job finanziell auf den grünen Zweig?