Arbeitsanweisung

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Aufgrund der Bauarbeiten vor unserem Büro sollte der Strom abgestellt werden. Unser Arbeitgeber hat uns daraufhin die Anweisung erteilt für diesen Tag Zuhause zu bleiben und uns dafür Freizeitausgleich einzutragen, auch die jenigen, die keine Überstunden vorzuweisen hatte. Wir hätten an diesem Tag allerdings auch ohne Strom Ablagearbeiten machen können, das durften wir aber nicht. Darf der Arbeitgeber uns „zwingen“ Minusstunden einzutragen obwohl wir „arbeitswillig“ waren?

Am Ende hat sich noch herausgestellt, dass der Strom nicht abgestellt wurde. Dies wurde einige Tage später nachgeholt. Dabei hat sich dann auch noch herausgestellt, dass die Bauarbeiten nach einer Stunde abgeschlossen waren und dann der Strom wieder eingestellt wurde…

Vielen Dank vorab!

hallo,

wenn du die Frage unpersönlich gem. FAQ:1129 formulierst und sie dann im richtigen Brett „Arbeitsrecht“ stellst, kannst Du eine fachlich fundierte Antwort erwarten.

&Tschüß
Wolfgang