Hallo,
Neben wir folgenden Fall an:
Herr S. befindet sich in der Wohlverhaltensphase seines Insolvenzverfahrenz. Herr S. erhält eine Erwerbsminderungsrente sowie ein Arbeitseinkommen aus einer TZ-Beschäftigung. Beides liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Um das pfändbare Einkommen zu berechnen müssen doch beide Einkommen zusammengerechnet werden, richtig? Oder zählt nur das Arbeitseinkommen?