Arbeitseinkommen und Erwerbsminderungsrente in der Privatinsolvenz bzw. in der Wohlaverhaltensphase zusammenzurechnen?

Hallo,

Neben wir folgenden Fall an:

Herr S. befindet sich in der Wohlverhaltensphase seines Insolvenzverfahrenz. Herr S. erhält eine Erwerbsminderungsrente sowie ein Arbeitseinkommen aus einer TZ-Beschäftigung. Beides liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Um das pfändbare Einkommen zu berechnen müssen doch beide Einkommen zusammengerechnet werden, richtig? Oder zählt nur das Arbeitseinkommen?

Ja. Renten (auch die EU- oder BU-Rente) ist nicht geschützt.

Zusammenzählen und alles was über der persönlichen/familiären Pfändungsgrenze liegt muss abgeführt werden.