Hallo,
gegeben sei folgender Sachverhalt: Ein Bosnier lebt schon seit einigen Jahren in Deutschland (mehr Angaben kann ich leider nicht machen. Ich gehe aber davon aus, dass er eine Aufenhalts- und Arbeitsgenehmigung hat). Nun, im Februar 2016 hat er seine Ehefrau nach Deutschland geholt. Sie ist über ihn familienversichert und hat eine Aufenthaltskarte. Auf dieser Karte steht nichts über eine Arbeitserlaubnis. Bei nachgezogenen EU-Bürgern ist es ja so, dass automatisch die Freizügigkeitsregeln gelten. Wie aber ist das mit Bügern aus Drittstaaten? Kann ein AG sie ohne Weiteres einstellen oder benötigt die Ehefrau noch weitere Unterlagen bzw. Bescheinigungen.
Data
PS: Hätte die Frage gern in Sozialversicherung gestellt, aber das Brett gibts wohl nicht mehr.