Hi,
Frau Müller möchte gegen ihren früheren Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht ziehe, da Sie Sie mit dem ausgestellten Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist. Unter Anderem geht es um die Leistungsbeurteilung und das Sozialverhalten. Das Sozialverhalten gegenüber Kunden wird in ihrem Arbeitszeugnis gar nicht erläutert, obwohl Sie regelmäßig mit Kunden Kontakt hatte. Dies geht auch aus der Tätigkeitsbeschreibung hervor.
Um eine gute oder sehr gute Beurteilung zu erhalten, möchte Frau Müller gerne mit früheren Kunden in Kontakt treten. Diese sollen ihr ein gutes / sehr gutes Sozialverhalten bescheinigen. Ist das gesetzlich möglich oder kann der Arbeitgeber hier dagegen vorgehen?
Hintergrund der Frage ist, dass nicht alle Kunden die Zeit aufwenden können oder wollen, um vor dem Arbeitsgericht (im Prozess) auszusagen. Würde das Arbeitsgericht eine schriftliche Aussage der Kunden akzeptieren bzw. anerkennen? Gibt es hierzu formale Richtlinien bzw. Bestimmungen, die einzuhalten sind?
VG
patrick