Arbeitskollegen müssen sich öffentlich bewerten erlaubt ?

Hallo Freunde, wir bekommen ab nächste Woche eine neue Aufgabe im Betrieb. Wir müssen an jedem Schicht Anfang die Arbeitskollegen bewerten, dazu steht öffentlich an jeder Maschine eine Tafel, diese müssen mit Schulnnoten (1-6) ausgefüllt werden. Es gibt Punkte wie: Sauber gemacht, Vorbereitet, Akku geladen und und und.
Dazu steht der Name des Bedieners der Vorschicht auf der Tafel und die Folge Schicht muss diesen dann bewerten.
Damit das nicht genug ist muss der Schichtführer aus jeder Schicht jetzt rumgehen ein Foto von der Tafel machen und diese Informationen dann mittels PC an die Leitung schicken.

Meine Frage: Ist das Gesetzlich erlaubt ? Punkto Datenschutz oder Betriebsklima. Kann man mich zwingen meine Arbeitskollegen zu verpfeifen?

Betriebsrat hat dem System übrigens Eingewilligt. Nichts desto trotz möchte ich es gerne verweigern.

na, das ist ja ein Ding! Aber… ?
Vielleicht geht es nicht darum, den Kollegen aus der Vorschicht zu verpfeifen, sondern den Vorgänger dazu zu verpflichten, den Arbeitsplatz für den nächsten so vorzubereiten, dass dieser nicht erst die Arbeit erledigen muss, die der Vorgänger eigentlich hätte tun sollen. Was ist das denn für eine Branche? Die nächste Schicht hat natürlich auch ein Recht darauf, den Arbeitsplatz ordentlich und sauber (und mit " geladenem Akku" ?) übernehmen zu können. Vielleicht wird mit dem " Aufräumen" zu viel Arbeitszeit verloren? Gruß

So hat der Arbeitgeber es auch versucht zu verkaufen. Nichts desto trotz ist es ja nicht die Aufgabe der Arbeiter „Faule“ und Fleißige Mitarbeiter zu selektieren. Letzt endlich ist der Grund ja vollkommen egal. Meine Frage lautete ja: Ist es Gesetzlich überhaupt zulässig? So öffentlich an den Pranger gestellt zu werden?

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Ich habe Deine Frage schon verstanden. :slight_smile:
Gesetzlich ok? Für mein Gefühl eher nicht. Es leistet sogar Unstimmigkeiten im Kollegium Vorschub. Man könnte ja quasi einem Kollegen, den man vielleicht nicht ausstehen kann, der aber vor mir am Platz war, einen reinwürgen und ihn in ein schlechtes Licht rücken. Mobbing läßt grüßen.

Das finde ich krass!

Sonst hätte ich vorgeschlagen, dass man sich darauf einigt, dass alle immer zweien verteilen, dann wird das System von alleine einschlafen. Aber da müssten natürlich alle mitmachen, und wenn schon der Betriebsrat für - oder zumindestens nicht gegen diese Benotungen ist, dann wird es schwierig.

Aber vielleicht könnte man sich wenigstens innerhalb einer Abteilung auf sowas einigen? -
Ihr seid doch schließlich nicht alles Personaler, deren Aufgabe es ist, die Arbeit der anderen Mitarbeiter zu beurteilen.

Mhh also ich finde es sehr umstritten und frage mich wirklich ab wann denn mal der Datenschutz greift.

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Ei Hallo,

magst Du eventuell noch sagen, auf welche gesetzliche Grundlage sich Dein Gefühl bezieht?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Ripoli,

dem Datenschutz ist dieses Vorgehen vollkommen egal. Der bezieht sich nämlich auf den Schutz persönlicher Daten.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

der AG darf Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der AN gem. § 32c Abs. 1 satz 2 Nr. 3 BDSG erheben,
http://www.arbeitnehmerdatenschutz.de/Gesetz/32c-BDSG-Datenerhebung-im-Beschaeftigungsverhaeltnis.html
er darf sie aber nicht allgemein veröffentlichen. Dies wäre ein Verstoß gegen die Beschränkungen des § 32d Abs. 2 BDSG
http://www.arbeitnehmerdatenschutz.de/Gesetz/32d-BDSG-Datenverarbeitung-und-Datennutzung.html

Ein derartiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des einzelnen AN kann auch nicht durch Zustimmung des BR gerechtfertigt werden.
Dem BR, der einer derartigen Veröffentlichung zustimmt, sollte man dringend zum Besuch von einschlägigen Schulungen raten und diesen „Blankoscheck“ für den AG ggfs. bei der nächsten Wahl berücksichtigen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo ,

§§ 32c und 32d BDSG (sog. „Arbeitnehmerdatenschutz“).

&Tschüß
Wolfgang

Es ist verboten.
Umfangreich in anderen Posts erläutert.
Wenn Du das nicht möchtest, ist es dennoch politisch im Unternehmen schwierig.
Ich nehme mal an, dass die Mehrheit Deiner Kollegen, Dich in Deinem Anliegen nicht unterstützt.