Arbeitslohn vs. Arbeitslosengeld

Hallo zusammen, mal ne Frage: Mal angenommen, 6 Monate Probezeit, AV unbefristet,
Stundenlohn 2,50 € höher wie der letzte Lohn, nach 3 Monate aber wieder Kündigung vom AG
Frage: Welcher Lohn wird beim Arbeitsamt zu Grunde gelegt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes: der höhere oder rückwirkend der vorherige ? Der höhere Lohn ist ja nur 3x gezahlt worden, also noch nicht die vollen 6 Monate Probezeit. Spielt das eine Rolle dabei ?
Vielen Dank
MfG.

Servus,

Bemessungsgrundlage ist das Arbeitsentgelt, das sich pro Tag ergibt, wenn man alle SV-pflichtigen Lohnzahlungen aus dem letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berücksichtigt.

Berechne also das durchschnittliche SV-Brutto aus den letzten zwölf Monaten (das ist soviel wie die Summe der letzten zwölf Abrechnungen geteilt durch zwölf) und gehe mit dem gefundenen Wert in diesen Rechner:

https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017

Schöne Grüße

MM

Hi,

Aber ohne die letzten drei Monate, oder? Es ist ja noch kein neuer Anspruch entstanden.

Gruß T

Stümpt, ich hatte vorausgesetzt, dass zwischen der letzten und der vorletzten Stelle keine Arbeitslosigkeit lag, alldieweil jemand, der das letzte Mal vor drei Monaten ALG I bezogen hat, ja damals schon einen Bescheid über dessen Höhe bekommen hat und vorher eine Verdienstbescheinigung über die letzten zwölf Monate vorlegen sollte.

Aber das ist ja alles nicht gesagt, und es kann genauso gut sein, dass noch ein „offener“ Anspruch besteht, der dann schlicht weiter bezahlt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wenn du noch einen Restanspruch auf Alg hast wird der dabei zugrundeliegende Lohn weiter berücksichtigt. Du hast mit dieser 3-monatigen Tätigkeit keinen neuen Anspruch erworben.

Gruß
Otto