Also bei mir ist es etwas kompliziert. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Versuche mich kurz zu halten.
Ich war arbeitslos und bin dann karnkheitsbedingt in den Krankenstatus gekommen.
Bekam dann die Info vom AA das ich aus der Kartei arbeitssuchend genommen werde weil ich jetzt krank bin und somit nicht mehr beim AA gemeldet bin.
Hatte als ich arbeitslos war einen Nebejob wo ich ja 160 Euro dazuverdienen durfte.( ist Heimarbeit)
Frage ist nun, darf ich jetzt, wo ich ja Krankengeld bekomme und wohl nicht mehr beim AA gemeldet bin mehr dazuverdienen? Wäre max. 200 Euro. statt 160 Euro. Das krankengeld ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld gewesen ist. Wen ich das richig vestanden habe, bin ich nicht mehr arbeitslos sondern krank. Habe auch auf anraten meines Arztes jetzt Rente beantragt weil ich gesundheitlich nicht mehr arbeitsfähig bin.
Freu mich über Infos. Danke
Hallo,
arbeitsunfähig heisst das Zauberwort - und wer arbeitsunfähig ist, der kann nicht arbeiten, egal, ob das jetzt hinsichtlich der Vermittelbarkeit (ALG-1) oder in einer Hauptbeschäftigung oder auch in einem Nebenjob ist. Es kann nicht sein, ausgenommen bei einer Wiedereingliederung, das jemand von der Kasse Krankengeld bezieht und trotzdem einer bezahlten Tätigkeit nachgeht. Ich nehme an, dass dieser Nebenjob eine geringfügig entlohnte Tätigkeit ist und wenn dem so ist, bist du auch dafür arbeitsunfähig, nur, dass es dafür keinen Krankengeldanspruch gibt.
Gruss
Czauderna
Danke für die Info. Die Frage war ja ob ich es darf. Momentan arbeite ich auch nicht in der Nebentätigkeit.
Hallo,
da sich Arbeitsunfähigkeit immer nur auf die konkreten Anforderungen des einzelnen Arbeitsplatzes bezieht, kann es sehr wohl eine "gespaltetene Arbeits(un)Fähigkeit geben -also AU für Job 1, aber Arbeitsfähigkeit für Job 2.
Allerdings darf dann die Tätigkeit in Job 2 nicht die Genesung für Job 1 behindern.
Und das Krankengeld als Versicherungsleistung kann in diesem Fall auch nicht verweigert werden - hier irrt Günter.
Alberca
Danke für die Info
Hallo,
nun, machen wir mal ein Beispiel - Herr Mustermann hat zwei krankenversicherungspflichtige Beschäftigujgsverhältnisse - in dem ersten arbeiter er 20 Std. wöchentlich als Strassenbauarbeiter und in dem zweiten 20 Std. wöchentlich als Lohnbuchhalter - Aufgrund einer psychischen Erkrankung in Verbindung mit Mobbing wird Herr Mustermann arbeitsunfähig, was aber nur für die Tätigkeit als Strassenbauarbeiter gilt, als Lohnbuchhalter geht er weiter arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeit dauert 78 Wochen und erhält für die gesamte Dauer Krankengeld aus dem Beschäftigungsverhältnis aus Beschäftigung als Strassenbauarbeiter.
Ich gebe zu, ein sehr theoretisches Beispiel . Es kann sein, dass so es ggf. so ist wie es Alberca beschreibt, aber in meiner Praxis ist mir kein Fall untergekommen der so gelagert war, also Krankengeld und Arbeitsentgelt aus Zweitbeschäftigung.
Das will zwar jetzt nix heissen aber ich muss mich jetzt nicht unbedingt geiirt haben.
Gruss
Czauderna
Hallo,
in meiner Firma war ein AN wegen erheblichem Mobbings aus psychischen Gründen AU.
Er hatte einen Nebenjob als Regalauffüller im örtlichen Supermarkt. Orthopädisch lag bei ihm nichts vor.
Der behandelnde Facharzt (für Psychiatrie) bestätigte, daß der Nebenjob sich nicht negativ auf die psychische Genesung auswirken würde.
Die vom AG versuchte Kündigung scheiterte in zwei Instanzen vor dem ArbG und dem LAG. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG wurde abgewiesen.
Nach längerer Therapie und Reha konnte der AN nach ca. 10 Monaten im Rahmen eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Alberca
Hallo,
wer trifft in einem solchen Fall die Entscheidung ob in der Zweitbeschäftigung keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt ?
In der Praxis erfährt die Krankenkasse bei einer geringfügigen Beschäftigung sowieso nicht, ob der Versicherte dort weiterarbeitet, während der/sie in der Hauptbeschäftigung arbeitsunfähig ist.
Auch wenn die Zweitbeschäftigung ebenso wie die Erstbeschäftigung krankenversicherungspflichtig ist erfährt die Kasse davon erst mal nix. Erst wenn es zur Krankengeldzahlung kommt wird die Kasse aktiv, wenn sie die Verdienstbescheinigung nur von einem Arbeitgeber bekommt, erst dann erfährt sie, dass der/die Versicherte dort nicht arbeitsunfähig war und ganz normal gearbeitet hat.
Natürlich wird die Kasse sich da erst mal querstellen und den oder die behandelnden Ärzte befragen. Wenn die überhaupt etwas von der Doppebeschäftigung wissen ist die Frage ob auch gewusst wurde dass der/die Versicherte in der Zweitbeschäftigung weitergearbeitet hat.
Im Zweifelsfall wird die Kasse den MDK einschalten.
Wie schon geschrieben, ich hatte einen solchen Fall noch nie in meiner Praxis - hier war es immer so, dass die Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit bei allen Arbeitgebern auch arbeitsunfähig waren.
Fazit aus meiner Sicht - es kann sich da immer nur um wirkliche Ausnahmefälle handeln.
Gruss
Czauderna