Arbeitslos, Kleingewerbe, Krankenversicherung

Nachdem ich jetzt verschiedene Szenarien durchgefragt habe, noch eine letzte Variante:

Wenn ein Arbeitnehmer Aufgrund eines Firmenverkaufs arbeitslos wird (die Firma wurde in drei Teile zerschlagen). Keine der drei Teile ist so groß, daß er eine Arbeitsstelle angeboten bekam. Der Verkäufer bietet ihm aber einen Teil der Kunden an, womit er ca. 600 - 800 Euro pro Monat erwirtschaften kann, bei einem Aufwand von ca 10 Arbeitsstunden pro Woche.
Kann er sich trotzdem Arbeitslos melden ?
Kann man Arbeitslos sein und trotzdem ein Kleingewerbe betreiben ?
Wer bezahlt die Krankenversicherung ?

Hallo!

Das geht schon, es kommt auf die Stunden an, die man für das Nebengewerbe pro Woche aufwendet.
Und eine ähnliche Zeitbeschränkung gibt es auch bei der Krankenversicherung, ist die Nebentätigkeit mehr als 20 Wochenstunden, dann müsste man sich freiwillig pflichtversichern. Beitragshöhe geht nach dem Zusatzeinkommen, beträgt aber mind. ca. 160 €/Monat.

Lies selbst: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225

MfG
duck313

Hallo,
Achtung, bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von mehr als 20 Stunden für die selbständigen Tätigkeit droht die Gefahr der hauptberuflichen Selbständigkeit und dann werden es mehr als die genannten 170,00 € als Mindestbeitrag.
Gruss
Czauderna

also die Erfahrung die ich gemacht haben ist, das die Ämter damit nicht mit machen, und fordern das Gewerbe ab zu melden, oder sich ein zusätzlichen Job zu suchen. so war es jedenfalls bei mir…

Das ist zumindest mit dieser Generalisierung völliger Unsinn.

Nie und überhaupt nicht wurde ein Empfänger von ALG I aufgefordert, ein Gewerbe abzumelden - Du träumst.

Schöne Grüße

MM

So war es aber bei mir! die Wollten den Antrag nicht bearbeit wenn ich kein Gewerbe Abmeldung vorlege…

Servus,

dann nenne doch mal die Quelle dafür aus dem SGB III.

Schöne Grüße

MM

Wenn das Alg1 ca 700 Euro beträgt und der Gewinn aus der Selbstständigkeit ca 1000 Euro, müßte er dann eine Zuzahlung zur Krankenkase zahlen - so habe ich es verstanden, obwohl der Zeitaufwand nur etwa 10 Std pro Woche beträgt.
Wäre dann eine Beantragung der Altersrente für langjährig Versicherte zu raten?

Ja, so wurde es mir bestätigt.
a.)Arbeitslos hat man bei zusätzlichem Kleingewerbe einen Freibetrag von 165 Euro.
b.)Wenn man das Kleingewerbe in den letzten 18 Monaten mindestens 12 betrieben hat, erhält man einen Freibetrag von höchstens 450 Euro.
Das jeweilige höhere Einkommen aus dem Kleingewerbe würde dann vom ALG1 abgezogen werden.

Wer hat Dir bestätigt, dass ein Antrag auf ALG I nicht bearbeitet wird, solange ein im Nebenerwerb betriebenes Gewerbe nicht abgemeldet wird? Und vor allem: Wo steht im SGB III die Begründung dafür?

Die Freibeträge gem. § 30 SGB II beziehen sich (1) nicht auf ALG I, sondern auf ALG II, und sie haben (2) nicht die Bohne mit der unsinnigen Behauptung von @steve24 zu tun.

Und jetzt kommst Du: Erzähl doch mal, was Du eigentlich meinst.

Schöne Grüße

MM

es ging damals um ALG II, ein Kredit wurde damals ein einnahmen gewertet. das war vor ca. 5 Jahre… obwohl ich von den Geld garnichts hatte…

Ja, nee, is klar.

Sorry, in die falsche Spalte gerutscht. War eine Antwort auf beitrag von „duck313“