Ich habe zum 31.03.17 meinen mehrjährigen Vollzeitjob gekündigt. Ich habe mich bis jetzt noch NICHT abeitslos/arbeitssuchend gemeldet.
Ich würde gerne nun einen 450€ Job annehmen, könnte schon nächste Woche anfangen.
Das ich eine 3 monatige Sperre für das ALG 1 bekomme ist mir klar. Aber wer weiß, ob ich die 450€ dann in der 3 monatigen Sperrzeit behalten darf und wie sich ALG 1 dann ab Juli berechnet wird?
Hast du denn geklärt, wie du krankenversichert bist? Bei einem Minijob bist du das nämlich nicht.
Data
Entweder über das Arbeitsamt, weil ich mich dort morgen melden werde, oder über meinen Mann sonst zur Not habe ich gedacht.
In der Sperrzeit natürlich, denn da kriegst Du ja kein ALG !
Danach wird das Einkommen aus dem Minijob teilweise abgezogen.
Es gibt einen Freibetrag von 165 €, der wird nicht abgezogen. Plus deine Sozialabgaben, Fahrtkosten und Steuern.
Der Minijob darf aber nicht mehr als 15 Wochenstunden umfassen ! Sonst wäre man nicht mehr als arbeitssuchend eingestuft und fällt aus dem ALG 1 heraus.
Noch eins zur Krankenversicherung.
Wenn man ALG bezieht wäre man darüber krankenversichert. Sonst käme aber die Familienversicherung über Ehepartner in Betracht
MfG
duck313
Hallo,
ich glaube da ist arbeitslos gemeint. Arbeitssuchend kann man jederzeit sein, unabhängig von ALG 1.
Gruß
Tobias
Stimmt.
neue Arbeitsstelle suchen lassen ist was anderes als ALG bekommen.
Danke für die Antworten.
War gestern noch beim Arbeitsamt und habe das zum Teil geklärt.
Nicht mehr als 15 Wochenstunden ok
ich hatte vor im Monat auf 53oder 54 Std. gesamt zu kommen, denn bei 8,50€ Brutto Mindestlohn wären das dann fast genau die 450€
Der Mindestlohn liegt in diesem Jahr bei 8,84€!
Daher sind die Wochenstunden auch obsolet.
Data