Schicksal der ‚Brücke‘?
Servus,
ja, so ist das eine instruktive Zusammenstellung, die übersichtlicher und daher besser ist als das, was üblicherweise von den Krankenkassen veröffentlicht wird. Schönen Dank! - Mir ging es vor allem um den Hinweis, dass die Ermäßigung des Mindestbeitrags unter den von Dir zitierten Umständen möglich ist, weil nicht alle Krankenkassen darauf besonders gerne hinweisen, dass sie zu diesem undankbaren Geschäft verpflichtet sind.
Dass es einen ziemlich kalt erwischen kann, wenn man aus Arbeitnehmerdasein gewöhnt ist, dass das alles von anderen besorgt wird und schon weg ist, bevor das „Netto“ ankommt, und dann aus welchem Anlass auch immer die Chose in eigene Hände nehmen muss, steht außer Frage.
Neugierhalber noch: Was ich gesucht und nicht gefunden habe, ist das Schicksal, das mit der allgemeinen KV-Pflicht die früher bestehende Möglichkeit genommen hat, so eine Übergangszeit von vier Wochen, wie sie vom UP beschrieben wurde, ohne Beiträge, aber mit Leistungsanspruch aus dem zurückliegenden Versicherungsverhältnis zu überbrücken. Ist das mit dem 01.01.2009 erledigt, oder gibt es noch Wege, so eine „Brücke“ einzurichten?
Schöne Grüße
MM