Arbeitslos: Vermittlungsvorschlag ablehnen (Umzug)

Hallo liebe Experten,

Letzte Woche Mittwoch habe ich mich arbeitslos gemeldet und anscheinend war meine zuständige Vermittlerin nicht untätig, denn schon am Samstag hatte ich einen Vermittlungsvorschlag in der Post. Im Normalfall sollte man „Klasse!“ meinen, allerdings stellt der Vermittlungsvorschlag doch eher ein Problem dar:

  1. Ich beabsichtige umzuziehen, ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest, bis September sollte der Umzug aber durchgeführt sein. Dies habe ich meiner Vermittlerin auch mitgeteilt, ihr den Umzugszeitpunkt mit „innerhalb der nächsten 2 Monate“ beziffert". Der eingegangene Vermittlungsvorschlag betrifft nun eine Stelle, die in genau die entgegengesetzte Richtung zum geplanten Umzugsort liegt. Distanz zwischen Arbeitsort und momentanem Wohnort: ca. 35km. Distanz zwischen Arbeitsort und neuem Wohnort: ca. 155km.

  2. Der Vermittlungsvorschlag wurde mir aufgrund meiner ersten abgeschlossenen Berufsausbildung gemacht, die ich vor drei Jahren beendet habe. Im Anschluß an diese Ausbildung habe ich eine zweite Ausbildung begonnen und diese vor kurzem erfolgreich beendet. Seit der Beendigung der ersten Ausbildung hat sich viel in dem Beruf getan, z.B. haben sich die zugrundeliegenden Gesetze (großteils SGBIII) stark verändert, neue Software ist zum Einsatz gekommen etc.

  3. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2004!

Punkt 1 stellt mich vor einige private Probleme, die hier ja nicht unbedingt erläutert werden müssen. Punkt 2 ergibt für mich die Notwendigkeit einer umfassenden Einarbeitung, von Schulungen und so weiter. Punkt 3 lässt bei mir die Frage aufkommen, ob das Ganze überhaupt sinnvoll ist.

Was ich nun wissen möchte:

Kann ich den Vermittlungsvorschlag ablehnen, ohne Probleme mit der Agentur für Arbeit befürchten zu müssen? Man kann mich ja schlecht zwingen, den geplanten Umzug wegen einer befristeten Stelle, die einer wohl längeren Einarbeitungsphase bedarf, platzen zu lassen, oder? Wo die Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort momentan kein Problem darstellt würde ich nach dem Umzug nicht einmal mehr annähernd im zumutbaren Pendelbereich leben.

Hallo Sven,

vorweg: ich bin kein Rechtsexperte, aber leider aufgrund eigener Arbeitslosigkeit nicht völlig unerfahren in Sachen Arbeitsamt.
Wenn du den Vermittlungsvorschlag einfach ablehnst, wirst du sicher Probleme bekommen, sprich eine Sperrzeit. Besser wäre es, wenn du dich bewerben würdest. Dies kann durchaus auch telefonisch oder persönlich erfolgen (–>dokumentieren fürs AA!), wobei du auch berechtigt bist, deine Zweifel an deiner Qualifikation (Software…) offenzulegen. Der potentielle AG wird dann schon wissen, ob er jemanden einstellt, den er ggf. erst teuer qualifizieren müsste oder eben jemanden, der gleich alle Voraussetzungen mitbringt.
Im Zweifelsfalle bekommst du den Job und siehst dich halt gleichzeitig nach einer Stelle an deinem neuen Wohnort um. So schnell eine Arbeit zu finden sollte heutzutage eigentlich als Glücksfall und nicht als Ärgernis betrachtet werden, wobei aber eben ein Vermittlungsvorschlag noch lange keine neue Stelle bedeutet - leider.

Viele Grüße - Heike

Hallo,

Letzte Woche Mittwoch habe ich mich arbeitslos gemeldet und
anscheinend war meine zuständige Vermittlerin nicht untätig,
denn schon am Samstag hatte ich einen Vermittlungsvorschlag in
der Post. Im Normalfall sollte man „Klasse!“ meinen,
allerdings stellt der Vermittlungsvorschlag doch eher ein
Problem dar:

  1. Ich beabsichtige umzuziehen, ein genauer Zeitpunkt steht
    noch nicht fest, bis September sollte der Umzug aber
    durchgeführt sein. Dies habe ich meiner Vermittlerin auch
    mitgeteilt, ihr den Umzugszeitpunkt mit „innerhalb der
    nächsten 2 Monate“ beziffert". Der eingegangene
    Vermittlungsvorschlag betrifft nun eine Stelle, die in genau
    die entgegengesetzte Richtung zum geplanten Umzugsort liegt.
    Distanz zwischen Arbeitsort und momentanem Wohnort: ca. 35km.
    Distanz zwischen Arbeitsort und neuem Wohnort: ca. 155km.

  2. Der Vermittlungsvorschlag wurde mir aufgrund meiner ersten
    abgeschlossenen Berufsausbildung gemacht, die ich vor drei
    Jahren beendet habe. Im Anschluß an diese Ausbildung habe ich
    eine zweite Ausbildung begonnen und diese vor kurzem
    erfolgreich beendet. Seit der Beendigung der ersten Ausbildung
    hat sich viel in dem Beruf getan, z.B. haben sich die
    zugrundeliegenden Gesetze (großteils SGBIII) stark verändert,
    neue Software ist zum Einsatz gekommen etc.

Also SGB III ist das Gesetz der Arbeitsförderung. Mit der Durchführung sind die Agenturen für Arbeit beauftragt (früher Arbeitsamt) - sonst niemand. Das SGB III lernen nur Mitarbeiter dieser Behörde. Folglich mußt du beim Arbeitsamt gelernt haben. Dann müsstest du selbst Experte sein oder nicht?

  1. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2004!

Zumindest bis zu deinem Umzug kann die Gewährung von Alg vermieden werden.

Punkt 1 stellt mich vor einige private Probleme, die hier ja
nicht unbedingt erläutert werden müssen. Punkt 2 ergibt für
mich die Notwendigkeit einer umfassenden Einarbeitung, von
Schulungen und so weiter. Punkt 3 lässt bei mir die Frage
aufkommen, ob das Ganze überhaupt sinnvoll ist.

Das wird dein neuer Arbeitgeber sicherlich beantworten und entscheiden, denn der hat ja die Kosten der Einarbeitung zu tragen - sofern welche anfallen.

Was ich nun wissen möchte:

Kann ich den Vermittlungsvorschlag ablehnen, ohne
Probleme mit der Agentur für Arbeit befürchten zu müssen? Man
kann mich ja schlecht zwingen, den geplanten Umzug wegen einer
befristeten Stelle, die einer wohl längeren Einarbeitungsphase
bedarf, platzen zu lassen, oder?

Solltest du die befristete Stelle antreten dürfen, bist du nicht gezwungen, den Umzug platzen zu lassen.

Gruß
Otto

Wo die Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort momentan kein Problem darstellt würde
ich nach dem Umzug nicht einmal mehr annähernd im zumutbaren
Pendelbereich leben.

Hallo Sven,

Hallo Heike!

vorweg: ich bin kein Rechtsexperte, aber leider aufgrund
eigener Arbeitslosigkeit nicht völlig unerfahren in Sachen
Arbeitsamt.

Erfahrungen in Sachen Arbeitsamt, wer sammelt die nicht früher oder später? *g*

Wenn du den Vermittlungsvorschlag einfach ablehnst, wirst du
sicher Probleme bekommen, sprich eine Sperrzeit. Besser wäre
es, wenn du dich bewerben würdest. Dies kann durchaus auch
telefonisch oder persönlich erfolgen (–>dokumentieren fürs
AA!), wobei du auch berechtigt bist, deine Zweifel an deiner
Qualifikation (Software…) offenzulegen. Der potentielle AG
wird dann schon wissen, ob er jemanden einstellt, den er ggf.
erst teuer qualifizieren müsste oder eben jemanden, der gleich
alle Voraussetzungen mitbringt.

So ähnlich habe ich es mir auch gedacht, sollte es denn zu einem Vorstellungsgespräch kommen.

Im Zweifelsfalle bekommst du den Job und siehst dich halt
gleichzeitig nach einer Stelle an deinem neuen Wohnort um.

Stimmt ja, nur sehe ich wenig Sinn darin, eventuell eine Stelle anzutreten, die ich dann nach einer Woche oder so direkt wieder kündigen kann, weil der Umzugswagen abfahrbereit vor meiner Türe steht. Das würde sowohl mir als auch dem Arbeitgeber nur Probleme schaffen (auch hier: Thema Sperrzeit etc).

So schnell eine Arbeit zu finden sollte heutzutage eigentlich
als Glücksfall und nicht als Ärgernis betrachtet werden, wobei
aber eben ein Vermittlungsvorschlag noch lange keine neue
Stelle bedeutet - leider.

Versteh mich nicht falsch, ich sehe das Ganze mit einem lachenden und einem weinenden Auge, auch wenn meine Ausführungen hier recht undankbar erscheinen mögen. Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage hätte ich nicht damit gerechnet, das mir innerhalb weniger Tage eine Stelle vorgeschlagen wird, die einigermaßen auf mein Profil passt.

Viele Grüße - Heike

Gruß zurück,
Sven

Hallo

Hallo Otto!

Also SGB III ist das Gesetz der Arbeitsförderung. Mit der
Durchführung sind die Agenturen für Arbeit beauftragt (früher
Arbeitsamt) - sonst niemand. Das SGB III lernen nur
Mitarbeiter dieser Behörde. Folglich mußt du beim Arbeitsamt
gelernt haben. Dann müsstest du selbst Experte sein oder
nicht?

Richtig kombiniert, ich habe meine erste Ausbildung beim Arbeitsamt gemacht, als Fachangestellter für Arbeitsförderung. Nach Bestehen der Prüfung habe ich mich dort auch sofort wieder verdrückt.

Da diese Zeit beim Arbeitsamt mittlerweile über drei Jahre zurückliegt und ich die Änderungen am SGBIII etc. seitdem nicht weiter verfolgt habe ist natürlich einiges an Wissen flöten gegangen. Aus diesem Grunde suche ich hier nach Experten, die mir weiterhelfen können.

  1. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2004!

Zumindest bis zu deinem Umzug kann die Gewährung von Alg
vermieden werden.

Ja, richtig.

Punkt 1 stellt mich vor einige private Probleme, die hier ja
nicht unbedingt erläutert werden müssen. Punkt 2 ergibt für
mich die Notwendigkeit einer umfassenden Einarbeitung, von
Schulungen und so weiter. Punkt 3 lässt bei mir die Frage
aufkommen, ob das Ganze überhaupt sinnvoll ist.

Das wird dein neuer Arbeitgeber sicherlich beantworten und
entscheiden, denn der hat ja die Kosten der Einarbeitung zu
tragen - sofern welche anfallen.

Ich verstehe nicht, wieso mir eine Stelle vorgeschlagen wird, für die eine Einarbeitung notwendig ist, wenn ich nach spätestens ein paar Wochen wieder kündigen muß. Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bereitet das in meinen Augen mehr Probleme, als das es nutzen bringt.

Was ich nun wissen möchte:

Kann ich den Vermittlungsvorschlag ablehnen, ohne
Probleme mit der Agentur für Arbeit befürchten zu müssen? Man
kann mich ja schlecht zwingen, den geplanten Umzug wegen einer
befristeten Stelle, die einer wohl längeren Einarbeitungsphase
bedarf, platzen zu lassen, oder?

Solltest du die befristete Stelle antreten dürfen, bist du
nicht gezwungen, den Umzug platzen zu lassen.

Also trete ich die Stelle an und kündige ein, zwei Wochen später wieder, da der Umzugswagen vor meiner Türe steht? Das kann es doch beim besten Willen nicht sein.

Mal ganz abgesehen davon, das mir spätestens dann eh eine Sperrzeit droht, wenn ich die Stelle ohne trifftigen Grund kündigen sollte, ohne einen neuen Job zu haben.

Gruß
Otto

Gruß zurück,
Sven

Hinweis
Hallo Sven,

  1. Der Vermittlungsvorschlag wurde mir aufgrund meiner ersten
    abgeschlossenen Berufsausbildung gemacht, die ich vor drei
    Jahren beendet habe. Im Anschluß an diese Ausbildung habe ich
    eine zweite Ausbildung begonnen und diese vor kurzem
    erfolgreich beendet. Seit der Beendigung der ersten Ausbildung
    hat sich viel in dem Beruf getan, z.B. haben sich die
    zugrundeliegenden Gesetze (großteils SGBIII) stark verändert,
    neue Software ist zum Einsatz gekommen etc.

  2. Die Stelle ist befristet bis 31.12.2004!

vielleicht hilft Dir ja folgendes Posting beim Nachdenken:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Was ich nun wissen möchte:

Kann ich den Vermittlungsvorschlag ablehnen, ohne
Probleme mit der Agentur für Arbeit befürchten zu müssen? Man
kann mich ja schlecht zwingen, den geplanten Umzug wegen einer
befristeten Stelle, die einer wohl längeren Einarbeitungsphase
bedarf, platzen zu lassen, oder? Wo die Entfernung zwischen
Arbeitsort und Wohnort momentan kein Problem darstellt würde
ich nach dem Umzug nicht einmal mehr annähernd im zumutbaren
Pendelbereich leben.

Schreib doch einfach eine Bewerbung, wo Du dinen Sachstand neutral darstellst mit Ausbildungsende, Softwarekenntnisse etc.
Daraus kann der AG ja den Aufwand absehen und dürfte Dich halt ablehnen. Somit bist Du aus dem Schneider raus. Ich würde jedenfalls nicht aktiv ablehnen und auch nicht den Anschein erwecken, dass ich keine Lust habe (Bewerbung a la Ich kann nix, kostet Euch eh nur Geld etc., also wie hier beschrieben). Personaler sind nicht dumm und können Schlussfolgerungen aus Sachangaben ziehen.

Ciao maxet.

Hallo Sven,

Hallo maxet!

vielleicht hilft Dir ja folgendes Posting beim Nachdenken:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Danke, ich habe mal kurz reingelesen in den Thread, muß es mir gleich in Ruhe genauer anschauen.

Was ich nun wissen möchte:

Kann ich den Vermittlungsvorschlag ablehnen, ohne
Probleme mit der Agentur für Arbeit befürchten zu müssen? [gekürzt]

Schreib doch einfach eine Bewerbung, wo Du dinen Sachstand
neutral darstellst mit Ausbildungsende, Softwarekenntnisse
etc.
Daraus kann der AG ja den Aufwand absehen und dürfte Dich halt
ablehnen. Somit bist Du aus dem Schneider raus. Ich würde
jedenfalls nicht aktiv ablehnen und auch nicht den Anschein
erwecken, dass ich keine Lust habe (Bewerbung a la Ich kann
nix, kostet Euch eh nur Geld etc., also wie hier beschrieben).
Personaler sind nicht dumm und können Schlussfolgerungen aus
Sachangaben ziehen.

Die Bewerbung ist geschrieben und abgeschickt. Mal gucken, was daraus wird.

Ciao maxet.

Gruß,
Sven