Hallo,
ist denn schon eine Wohnung in Aussicht - dann vom Vermieter eine Bestätigung geben lassen, in der stehen sollte:
dass er ab XX.XX.XXXX an Person X eine Wohnung in XX-Straße / PLZ,Ort vermieten möchte; die Kosten sind Kaltmiete X Euro / Monat; NK-Abschlag X Euro / Monat; Kaution X Euro.
Vermieter X zieht die Zahlung der regelmäßigen Mietkosten und einmaligen Kautiion auf sein Konto bei der XX-Kasse durch die Agentur vor.
dann beantragt man die Übernahme beim Amt; sobald die Übernahmebestätigung vorliegt, kann man mit dem Vermieter den Mietvertrag abschließen…
So habe ich das jedenfalls vor 2 Jahren noch so gemacht…ob das nun dem derzeitigen Prozedure entspricht, kann ich nicht sagen - aber wer Leistungen bezieht/beziehen möchte, findet doch online
unter arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/wohnen gute Informationen.
daraus auch ein Satz zitiert:
"Wichtig : Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) [zuständigen Jobcenter] abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten. "
Viel Erfolg und viel Gruß von Tara