Guten Tag liebe Experten!
Angenommen jemandem wurde zum 31.3. gekündigt.
Bis zum 15.3. ist er noch zur Reha.
Er möchte eine Auszeit (Sabat) nehmen und entscheidet sich am 28.5., die Auszeit zum 1.6. zu beenden und meldet sich dann beim Arbeitsamt.
Hat er dann Anspruch aufs ALG zum 1.6.?? (also ohne Wartezeit)
Nächster Fall:
Wie vor, aber bei der Reha wurde festgestellt dass er seinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann – zumindest auf unbestimmte Zeit, z.B. „Krankschreibung“ immer monatlich.
Hat er dann Anspruch auf ALG ??
Oder auf Umschulungshilfe oder so etwas wie Lohnfortzahlung von der Rentenversicherung ??
Für den Fall nehmen wir an, dass der Betroffene BurnOut hatte, kaum krankgeschrieben aber länger in psy. Behandlung war.
Vielen Dank !
(Wer mag könnte auch gleich mit angeben wo man sich das schriftlich einholen könnte )