Mein Mann hat im letzten Sommer einen Job ca. 200 km entfernt angenommen und wohnt unter der Woche dort. Jetzt möchte ich mit den Kindern hinterherziehen. Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und überlege, ob ich mich erst mal beurlauben lasse, so quasi als Sicherheit, falls es dort alles nicht so klappt, wie wir uns das vorstellen und wir halt hierher zurückkommen…dann hätte ich zumindest wieder einen Job. Meine Frage: bekomme ich in unserem Fall überhaupt arbeitslosengeld, wenn ich mich beurlauben lasse ? Was wäre, wenn ich doch kündige - würde ich dann sofort arbeitslosengeld bekommen oder erst nach 3 Monaten?
Hi
ALG I gibt es NUR, wenn man dem Arbeitsmarkt auch uneingeschränkt zu Verfügung steht. Dies ist bei einer (befristeten) Beurlaubung definitiv nicht der Fall.
bei Kündigung wg Umzug… k.A., müsste man direkt beim Amt nachfragen.
Danke