Arbeitslosengeld für Erwachsene Kinder

Hallo,
ich habe eine wichtige Frage.Wir haben zwei Töchter im Alter von 20 und 22 Jahre,und mit bei uns wohnt der 23 jährige Freund unserer Tochter.
Die 22 jährige hat noch nie gearbeitet ,die andere Tochter hat einen Hauptschulabschluss bei der DAA über das Arbeitsamt gemacht das ging 1 Jahr danach hat sie als Aushilfe beim Norma gearbeitet. Der Freund meiner 22 jährigen Tochter arbeitet meistens 3 Monate und geht dann meistens nicht mehr weil er immer Ausreden hat und verliert dann natürlich jedesmal die Arbeit.
Alle drei könnten arbeiten aber egal was man bald tut sie gehen nicht arbeiten.
Nun ,haben wir die drei wenigtens dazu gebracht auf das Arbeitsamt bez.Jobcenter zu gehen um sich arbeitslos zu melden um damit die jüngere der beiden vielleicht auch noch einen Ausbildungsplatz bekommt.
Nun sollten sie für sich Arbeitslosen Geld beantragen da sie alle drei meinem Mann auf der Tasche liegen er bezahlt alles .
Alle drei kamen wieder meine 22 jährige Tochter war im Jobcenter die haben dann gesagt das ihr nichts zusteht da ihr Freund und mein Mann ja für sie aufkommen ,der Freund gibt aber nicht viel dazu das meiste gibt er für sich aus wenn er dann mal Geld hat,die jüngere Tochter war auf dem Arbeitsamt die haben zu ihr gesagt das ihr nichts zusteht da die Maßnahme bei der DAA vom Arbeitsamt bezahlt wurde und das die Aushilfsarbeit nicht angerechnet wird.
Der Freund unserer Tochter meint er würde ca.1000 Euro arbeitslosen Geld bekommen und hätte auch keine Sperre zu erwarten ,mein Mann und ich glauben aber das er eine bekommt da er immer gekündigt wird weil er einfach auf den Arbeitsplätzen fern bleibt.
Und halt das sein Geld auf das meines Mannes mit angerechnet wird.
Mein Mann geht sehr schwer arbeiten im vier Schicht Betrieb.
Ich selbst kann leider durch eine sehr schwere Krankheit nicht mehr arbeiten gehen,somit haben wir nur den Lohn meines Mannes .
Dürfen die einfach den Freund mit anrechnen bei meinem Mann??
Desweiteren wir wohnen in einem Haus zur Miete .
Wir haben auch schon vieles versucht zu unternehmen damit die drei Endlich arbeiten gehen und auf eigenen Füßen stehen.
Steht den unseren Töchtern wirklich nichts zu?
Sie haben wenigtens Anträge für Kindergeld mitbekommen da sie sich jetzt Arbeitslos gemeldet haben.
Und da meinen die beiden Damen auch noch das würde ihnen dann zustehen normal ist Kindergeld doch dafür da um es dazu zutun zum Essen und Kleidung und nicht für Unsinn was die sich davon holen würden.
Wir wissen bald nicht mehr weiter was steht denen nun zu vom Vater Staat?
Mein Mann Verdient ca 2500 Euro monatl. davon gehen mit Nebenkosten und Strom ,Miete ca.1000 Euro monatl.weg.

Könnt ihr uns sagen was den Mädchen zusteht?

LG

Wie meinst Du das denn ?

Der Freund bekommt ALG I (mit Glück), da wird nie etwas angerechnet. Und vom Vater der Freundin schon gar nichts !
Die eine Tochter mag auch ALG i bekommen, da sie mal gearbeitet hat und sozialversichert war (nehme ich an, außer es war ein Minijob).
Die andere Tochter bekommt kein ALG I, sie müsste Sozialhilfe, also ALG II ( Hartz 4) beantragen.

ALG I ist eine Versicherungsleistung, man hat vorher Beiträge bezahlt. Und das was man bekommt, hängt nur vom früheren Verdienst ab.

Bei ALG II gibt es feste Sätze.

Mir fällt schwer zu verstehen, wie ihr mit 1.500 € (sicher ist es noch weniger), 5 Personen ernähren könnt ! Und sicher ist es ja nicht nur Nahrung !
Zu dem Freund fiele mir noch einiges ein zu sagen, es wäre aber nicht sehr freundlich.
Was hat der bei Euch zu suchen ? Wieso müsst ihr ihn unterhalten ?
Wohnen im Zimmer der Tochter mag ja noch gehen, aber ab da heißt es selber zahlen für Kost und Logis.
Oder ausziehen und die Tochter gleich mit.
Dann können sie nämlich zusammen ALG II beantragen, bilden eine Bedarfsgemeinschaft und müssen sehen wie sie zurechtkommen.
Dein Mann muss sicher nichts dazuzahlen ! Für Freund sowieso nichts, für die Tochter m.E. auch nichts, weil er selbst zu wenig verdient.

MfG
duick313

Weshalb schickt ihr sie alle nicht arbeiten?

Allmächtiger!
Wie kann man sich so von den eigenen Kindern auf der Nase rum tanzen lassen und dann noch den faulen Freund dazu.
Schmeißt den wenigstens raus!
Alles was sie bekommen könnten hat duck ja schon geschrieben und selbst das ist für das junge, arbeitsscheue und schlichtweg faule Völkchen noch zuviel denn es wird ihnen von Geldern gezahlt die der Steuerzzahler und die arbeitende Bevölkerung erwirtschaftet hat.
Wenn das kein Fake sondern Tatsache sein sollte, dann ist es wirklich traurig. ramses90

Nee, das steht denen nicht zu! Das steht den Eltern zu. Es stünde ihnen nur dann zu wenn sie einen eigenen Hausstand hätten und das dann auch nur per Antrag der Umleitung auf sie bei der Kindergeldstelle. ramses90

Hallo**,nein das ist kein Joke!!!
Ja an der der jetzigen Lage mit den dreien müssen wir was ändern,wir mein Mann und ich waren schon am überlegen den Mietvertrag für das Haus zu kündigen und uns eine kleinere Wohnung zu Suchen damit die endlich lernen ihr Leben in eigene Bahnen zu lenken.
Aber das wäre uns gegenüber Unfäir da wir uns hier wohl fühlen.
Wir haben unsere Töchter leider zu sehr verwöhnt haben,weil die große hatte Epilebcie und hatten dadurch viele Krankenhausaufenthalte und dadurch hatten wir für die jüngere weniger Zeit und haben halt da durch beide verwöhnt.Und der Freund unserer Tochter tat mir Leid weil er zuhause raus flog und angeblich wie Dreck behandelt wurde heute frage ich mich ob er dort auch das Spielchen getrieben hat!Und die meinten heute also die drei ,dass das sie kein Geld bekommen weil es eine Wohngemeinschaft wäre und dadurch der Lohn meines Mannes angerechnet wird und wenn der Freund meiner Tochter wirklich ALG 1 bekommen sollte das dann auch noch berechnet wird !Mein Mann bekommt im Monat 2500 euro die wir zur Verfügung haben und wenn wir sagen das wir sie raus Schmeissen meinen die das mein Mann dann für die Unterkunft USW aufkommen muss weil sie noch keine 25 Jahre alt sind.Und mein Mann und ich sind schön länger am überlegen wie wir das am besten in den Griff bekommen es ist so eine verfahrene Situation ,mein Mann und ich kennen uns mit sowas alles nicht so gut aus also wie ALG u,s. ** Von den 2500 Euro zahlen wir schon 1100 für Haus und sämtl. Nebenkosten jeden Monat.Dann kommen noch ein paar andere Fix Kosten ,und können das mit denen ja nicht ewig mitmachen.
Lg

Dann haltet den verwöhnten Töchtern mal diese beiden Artikel unter die Nase, wenn Ihr die sorgfältig gelesen habt. Sie werden dann sehen, dass Schluß mit lustig ist!
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html
Und wenn Ihr dann nicht schnellstens was unternehmt um diesen unsäglichen Zustand zu ändern, dann tut´s mir leid und dann seid Ihr´s selbst schuld. ramses90

Hallo,
wahrscheinlich sagt die 22-jährige nach der Lektüre, dass sie ja noch nie gearbeitet hat und daher auch keine Ausbildung abgebrochen hat. Und schließt daraus, dass die Eltern weiterhin unterhaltsverpflichtet sind! :stuck_out_tongue_winking_eye:
Bezogen auf bestehende Grundsätze würde ich das sogar teilweise bestätigen. Fakt ist doch, dass ein unter 25-jähriger kein Recht auf Unterstützung für eine eigene Wohnung hat - amtsseitig natürlich. Und das Menschen ohne Job, so sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nichts bekommen, wenn die Bedarfsgemeinschaft genügend Einkommen hat. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Den Freund wird man zwar auffordern können, das Haus zu verlassen und sich eine eigene Wohnung zu suchen, aber wird er das auch tun? Genauso könnte man ihn auffordern gefälligst sich selbst - auch innerhalb der Wohngemeinschaft - zu versorgen, sprich, auch Kost und Logis vollumfänglich für seinen Teil zu übernehmen, aber wird er das tun?
Diese „Kinder“ sind anscheinend sehr uneinsichtig und bequem. Die Schiene der Eltern: „dann muss halt der Staat die Kinder versorgen“ funktioniert nicht. Blöde Situation, dass. Habe keine Lösung parat.
Gruß Nita

Hallo,
schau hier noch einmal diesen Artikel durch, der gibt dir einiges „Futter“ für die Argumentation mit den „Kindern“.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Z.B. interessant:
Volljährige Kinder unterliegen, wie jeder Erwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit. Ein volljähriges Kind muss für seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde und einfachste Tätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet.
Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich für eine Überbrückungszeit zwischen Schule und Ausbildung, die nicht länger als vier Monate währen darf. Größere Wartezeiten zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums muss das volljährige Kind durch Erwerbstätigkeit selbstständig überbrücken.
Gruß Nita

Schmeiß sie raus und brich den Kontakt zu diesem verzogenen Pack ab,

Ihnen steht es zu, ihren Hintern hochzukriegen, eine Ausbildung zu machen und nicht anderen Leuten auf der Tasche zu liegen! Wieso soll es überhaupt Kindergeld geben? Scheinbar gehen sie nicht (mehr) zur Schule, und die 22jährige hat anscheinend nicht mal die Absicht, eine Ausbildung zu machen …

Hallo,

man bestellt einen Schlüsseldienst und wechselt das Schloß der Haustüre aus.
Bevorzugt am Morgen, wenn die Kinder noch schlafen.

Man wartet, bis die Kinder das Haus verlassen

Danach packt man die wichtigsten Sachen der Töchter und stellt diese abholbereit in den Hausflur.

Wenn die Kinder klingeln, stellt man die abholbereiten Kartons raus.

Ende der Geschichte

Grüße
miamei