Hallo,
angenommen jemand macht eine Weiterbildung zum Techniker und meldet sich vor Beginn arbeitslos (wegen der Sperrzeit).
Nun bekommt dieser jemand einen Bescheid von seiner Weiterbildungsstätte in dem ihm bescheinigt wird, dass seine Weiterbildung mit Abschluss seiner schriftlichen Prüfungen als abgeschlossen gilt und er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht(z.B. zum 25.6 auch wenn er noch kein Zeugnis erhalten hat).
Dieser jemand geht mit diesem Bescheid zur Agentur für Arbeit und beantragt für Juli Arbeitslosengeld I.
Müsste er dies nicht bewilligt bekommen oder zählt für die Agentur nur der Tag an dem das Zeugnis ausgehändigt wird für die Bewilligung des Arbeitslosengeldes?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bei dieser Frage
Mit freundlichen Grüßen MOP