Arbeitslosengeld in Österreich

Hallo Community, ich habe vor, meine Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Ich habe 15 Jahre gearbeitet u. lt deutschen Gesetzen steht mir Arbeitslosengeld zu - schlimmsten Falls bekomme ich eine zeitl. begrenzte Sperre…
Gerne würde ich auch meine Wohnung kündigen und in einer anderen Stadt ein ruhigeren Job in einer anderen Branche suchen. Eine Wohnung an der Deutsch Österreichischen Grenze könnte ich bekommen. Da die Wohnung auf österreichischem Territorium liegt sind natürlich auch die österreichischen Gesetze zu beachten- und da bin ich schon unsicher:
Ist es „ratsam“ als zukünftig Arbeitsloser - der sein Leben vereinfachen will- ins Nachbarland zu ziehen?? Hat man im Grenzgebiet ohne sichtbaren Grenzen eventuell die Wahl zwischen bekannter deutschen Bürokratie und unbekannter österreichischen Bürokratie ?
Werde ich unter diesen Umständen auch in Österreich Arbeitslosengeld bekommen? Werde ich genauso viel / genauso lange AG wie in Deutschland bekommen?
Der Entschluss mit einem neuen Job die Work life ballance widerherzustellen ist langsam gereift und finanziell durchkalkuliert - das Arbeitslosengeld ist back up ( wenn es zB nach 8 Monaten keine Verdienstmöglichkeiten gibt ) Als vorsichtiger Mensch möchte ich meine Ziele nicht durch unüberlegte Entscheidungen gefährden und wäre dankbar über Ratschläge, Erfahrungen und Gedankenimpulse…

Gruß

Hi,

ich weiß nicht, was du aktuell machst und was dir zukünftig vorschwebt, auch nicht, wie groß der Fuß ist, auf dem du aktuell lebst, aber unter Umständen steht dir auch noch eine deutliche längere Arbeitslosigkeit bevor.

Was spricht dagegen, dich aus ungekündigter Stellung um einen neuen (gern auch branchenfremden) Job zu bemühen?

Gruß
Christa

Wie meinst Du das denn ?
Doch nicht etwa, ob die österreichische Arbeitslosenversicherung Dich bezahlt wenn Du nach A umziehst ?

Und das deutsche ALG 1 bekommst Du m.E. schon, wenn Du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da kann ein Wohnsitz im grenznahen A nicht dagegen stehen. Zuständig wäre aber immer das deutsche Jobcenter.

Wohl kaum.

Schau mal hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdkw/~edisp/l6019022dstbai389387.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI389390

Schau mal an !

na gut, kannte ich nicht.
Aber da steht ja, es geht grundsätzlich, aber nur für 3 Monate ALG-Bezug im EU-Ausland, max. 6 Monate.

MfG
duck313