Arbeitslosengeld,in Probezeit gekündigt und dann?

Nach 2 arbeitslosen Monaten mit Arbeitslosengeld 1 habe ich Arbeit gefunden. Theoretisch hätte ich also noch 10 Monate Arbeitslosengeld 1 erhalten.
Was würde passieren, wenn ich in der Probezeit kündigen würde bzw. wenn mir in der Probezeit gekündigt werden würde? Würde ich dann Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten?

Ohne Gewähr:
Ich denke, dass die Probezeit zum Probieren für beide Seiten ist.
Meiner Meinung nach keine negativen Konsequenzen für ALG-Bezug.
Sicher kann dir das aber die Arbeitsagentur beantworten.

Praktisch hast Du einen Anspruch, auf die restlichen 10 Monate ALG1. Dieser Anspruch verfällt nicht und bleibt Dir somit erhalten.

Auf jeden Fall darfst du nicht kündigen, sondern lasse dich kündigen. (Sperrfrist von 3 Monaten) Kommt immer auf den Kündigungsgrund darauf an.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ich bin zwar keine Expertin für ALG I, aber soweit ich weiß, lebt dein restlicher Anspruch von 10 Monaten wieder auf. Schlimmstenfalls würdest du ggf. eine Sperrfrist bekommen, wenn du unbegründet selbst kündigst.

l.G.

Guten Abend.

Ja, solange kein neuer Anspruch an Arbeitslosengeld entstanden ist, würden Sie Ihren Restanspruch von 10 Monaten nehmen können.

Kündigst du selbst, bekommst du eine Sperrzeit.
Wirst du gekündigt, mußt du wieder ALG I beantragen - hast du die Kündigung selbst verschuldet und geht das aus der schriftlichen Kündigung hervor bzw aus der Arbeitsbescheinigung, ebenfalls Sperre.

Aufhebungsvertrag: Gibt auch Ärger/Sperre.

Bei Sperrzeit kann man, wenn Ü 25, ALG II beantragen. Gibt aber da auch ne 30 % ige Sanktion, wenn Sperrzeit bei ALG I)

Auf jeden Fall, wenn das Arbeitsverhältnis - egal wie - endet, SOFORT arbeitssuchend melden.

Das mal ganz grob.

Hallo,

der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht nicht verloren. Bei einer Kündigung in der Probezeit wird das Arbeitslosengeld nach erneuter (sofortiger!) Arbeitslosmeldung weitergezahlt.

Gruß

theoretisch ist das richtig!

wenn du jetzt wieder arbeitslos wirst dann schaut man sich wieder die beschäftigungszeiten in den vergangenden 24 Monaten an und ermittelt daraus den Anspruch auf ALG1 abzgl. in diesem Zeitraum bereits verbrauchtem Anspruch…

Hallo,

der Restanspruch von 10 Mon. bleibt erhalten. Auf diesen kann bis zu 4 Jahre zurückgegeriffen werden, wenn erneut Arbeitslosigkeit eintritt. (Also auch bei Kündigung während einer Probezeit)

Außerdem bleibt die Höhe des Arbeitslosengelds durch den s.g. Bestandsschutz erhalten, auch wenn in der neuen Stelle weniger verdienst wird.

VG Claudia

Ergänzend sollte noch hinzu:
Es wird ab Antragstellung wieder zurückgerechnet, wenn jemand in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr beitragspflichtig tätig war, wird neu berechnet

Hallo jobjob,

bin nur Laie und kann daher keine verbindliche Auskunft geben.

Die sehe die Sache so:

Grundsätzlich ja, aber Vorsicht bei eigener Kündigung, da möglicherweise Sperrzeit droht.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel1958

Klar, Sie würden wieder Arbeitslosengeld I kriegen, allerdings würde anhand der Kündigung und der Arbeitsbescheinigung vorher geprüft werden, ob Sie eine Sperrzeit kriegen oder nicht.

Leider kann ich dazu nichts sagen.