Arbeitslosengeld nach abgelehnter Vertragsverlänerung, da Schulabschluss nachgeholt wird ?

Hi und zwar habe ich da mal eine Frage:

ich habe jetzt ein Jahr nach meiner Ausbildung fest in meinem Betrieb gearbeitet, jetzt ist es aber so, dass
am 16.06 läuft mein Arbeitsvertrag ausläuft, den Ich aber nicht verlängern möchte, da ich ab dem 24.08 mein Fachabi an einem Berufskolleg nachhole.
Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass ich mich vor 3 Monaten hätte Arbeitssuchend melden müssen.
Habe Ich aber versäumt, BZW gilt die Regel für mich auch, da Ich ja ab August wieder zur Schule gehe ? und wie schaut es denn jetzt mit einer möglichen Sperre bezüglich Arbeitslosengeld aus (würde das das a eigentlich eh nur bis schulbeginn beanspruchen ) ? und auch wegen meiner Krankenversicherung ? Dazu die Info das ich am 19.06 -> 23 werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

LG

Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich entweder drei Monate vor Ende der befristeten Tätigkeit oder aber binnen drei Tagen, sobald man vom bevorstehenden Eintritt der Arbeitslosigkeit erfährt. Kann also eine Sperre von einer Woche zur Folge haben, es sei denn man kann dem Sachbearbeiter SEHR gute Gründe benennen warum man sich nicht früher gemeldet hat. Man kann natürlich auch drauf verzichten und muß dann eben sehen wie man die nächsten Monate rumkommt…

Du solltest direkt auf dem Arbeitsamt anrufen und dich Arbeitssuchend melden. Bei dem gespräch nehmen sieerstmal nur deine Daten auf. Du kannst das auch online machen.
Da hat Armin Recht. Du musst mit einer Sperrzeit von 1 Woche rechnen, wenn du Arbeitslosengeld beantragen möchstest. Dann musst du dich am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur arbeitslos melden. Du wirst dann eine Menge Zeugs zum Ausfüllen zugeschickt bekommen. Da musst du entscheiden, ob du den Zeitaufwand auf dich nehmen möchtest, für die zwei Monate. Aber eigentlich lohnen sich die paar Stunden dann schon. Du wirst für die Zeit 60% deines durchschnittlichen Brutto-Arbeitslohnes bekommen.

Und deine Krankenversicherung und deine Renten- und Pflegeversicherung wird auch gezahlt. Nun weiß ich nicht, ob du bis 25 Jahre nicht eh noch bei deinen Eltern mit krankenversichert bist. Frag sie mal.

Hi,

Heißt das, daß man Dir eine Vertragsverlängerung angeboten hat, die Du abgelehnt hast? Dann mußt Du m. E. mit drei Monaten Sperre rechnen, denn Du hast die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.

Gruß T (kein Fachmann)

Das einfache „Nicht-Verlängern“ des Zeitvertrags ist doch nicht das Gleiche, wie eine „Kündigung“; oder doch?

Und außerdem: woher soll das Arbeitsamt das überhaupt wissen?

Glückauf!

Vermutlich doch, denn die Arbeitslosigkeit ist ja die unmittelbare Folge der Nichtannahme des Angebotes.

Das steht natürlich auf einem anderen Blatt. Wird sowas nicht abgefragt?
Wie gesagt: Bin kein Fachmann. Vielleicht äußert sich ein solcher ja noch …

Gruß T

…und ich war noch nie arbeitslos! :grinning:

Glückauf!

Sprich: wenn jemand nur vermutet und noch nie in der Situation war lohnt es sich nicht auf die Äußerung groß zu Achten… Der Arbeitgeber hatr eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen, in der steht, wann das befristete Arbeitsverhältnis endete. Ob eine Verlängerung angeboten wurde wird nicht abgefragt, und wenn der Antragsteller das nicht von sich aus mitteilt gibt es keine Möglichkeit wie die Agentur dies erfahren könnte.

Na Bravo!

Bla-bla-blubb…

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Möglicherweise beendet man bei euch Sätze, die eine Vermutung beinhalten, mit einem Fragezeichen; bei uns nicht…