Hi und zwar habe ich da mal eine Frage:
ich habe jetzt ein Jahr nach meiner Ausbildung fest in meinem Betrieb gearbeitet, jetzt ist es aber so, dass
am 16.06 läuft mein Arbeitsvertrag ausläuft, den Ich aber nicht verlängern möchte, da ich ab dem 24.08 mein Fachabi an einem Berufskolleg nachhole.
Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass ich mich vor 3 Monaten hätte Arbeitssuchend melden müssen.
Habe Ich aber versäumt, BZW gilt die Regel für mich auch, da Ich ja ab August wieder zur Schule gehe ? und wie schaut es denn jetzt mit einer möglichen Sperre bezüglich Arbeitslosengeld aus (würde das das a eigentlich eh nur bis schulbeginn beanspruchen ) ? und auch wegen meiner Krankenversicherung ? Dazu die Info das ich am 19.06 -> 23 werde.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
LG