Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Hallo,

wir sind Eltern einer 6 Monate alten Tochter. Zur Zeit beziehen wir Elterngeld und kommen damit und einem Gehalt super aus. Unsere Tochter wollen wir erst mit frühestens zwei Jahren in eine Betreuung geben - bei den meisten Tagesstätten ist es vorher auch gar nicht möglich und eine Tagesmutter kommt vorher nicht in Frage.
Also dachten wir uns vor der Geburt, dass die Mutter ja Anspruch auf ALG I hat, da sie ja vor der Geburt mehrere Jahre berufstätig war. Nun kommen uns Zweifel, da viele meinen, dass wir keinen Anspruch haben, wenn wir dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen.
Was ist nun richtig?

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian,
richtig gedacht! Wenn die Mutter vor der Geburt sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann aus der Beschäftigung heraus in Elternzeit geht, gilt diese Elternzeit bis zu drei Jahren nach Geburt des Kindes auch als sozialversicherungspflichtig, und damit ist also ein Anspruch auf Arbeitslosengeld sicher.
Viel Glück, vor allem mit dem neuen Erdenbürger :smile:

Mare

Hallo Mare,

vielen Dank für deine Antwort. Also können wir ganz in Ruhe ALG I beantragen, welches wir dann im Anschluss an das Elterngeld problemlos bekommen? Wir haben die Befürchtung, dass sie eventuelle Jobangebote annehmen muss?!

Es stimmt: Wer ALG I beantragt muß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nachweisen, daß er eine Kinderbetreuung hat.

Was ist, wenn keine Betreuung zur Verfügung steht?

Es stimmt: Wer ALG I beantragt muß dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen und nachweisen, daß er eine Kinderbetreuung
hat.

Wenn keine Betreuung zur Verfügung steht, wird der Antrag abgelehnt.

Ist das nicht unlogisch? Ich bekomme Geld, wenn mein Kind betreut wird und ich arbeiten gehen könnte, wenn ich aber daheim bleiben muss, bekomme ich kein Geld??

Wenn keine Betreuung zur Verfügung steht, wird der Antrag
abgelehnt.

Ich kann dir nur sagen, wie es ist.

Unlogisch ist es für mich nicht…Man steht dem Arbeitsmarkt nun mal nicht zur Verfügung, wenn man ein Kind betreut.
Die könnten einen sofort in eine sogenannte „Sofortmaßnahme“ stecken - passiert auch sehr oft - daran kann an aber nicht teilnehmen, wenn ein kind zu betreuen ist… deshalb muß man schon bei Antragstellung mitteilen, wer das Kind betreuen würde.

Außerdem gibt es ja Elterngeld, damit man zu Hause sein Kind betreuen kann… und ab nächstes Jahr, wenn jeder das Anrecht auf einen Kitaplatz hat, soll es ja noch die „Herdprämie von 150 € geben“…

Das Elterngeld gibt es ja nur ein Jahr (zumindest mit einem Betrag, mit dem man was anfangen kann). Es gibt aber noch kaum Krippenplätze, welche Kinder mit einem Jahr schon aufnehmen, was wir auch nicht wollen.
Wenn ich nun keinen KiTa-Platz habe und ich deswegen nicht arbeiten kann, bekomme ich also kein Geld? Stattdessen, wenn ich einen KiTa-Platz habe und mein Kind nicht selbst betreuen kann, kann ich zu Hause bleiben und ALG beziehen?

Sorry, aber das ist schon irgendwie unlogisch…

Stattdessen, wenn ich einen KiTa-Platz habe und mein Kind nicht selbst betreuen kann, kann ich zu Hause bleiben und ALG beziehen?

Wenn du einen Kita Platz hätttest, könntest du ALG I bekommen, vom Amt in Maßnahmen gesteckt werden und die Zeit zu Hause zum Bewerbungen schreiben nutzen, um schnellstmöglich eine Arbeit aufnehmen zu können.

So, das war meine letzte Antwort…

Hallo Sebastian,

deine Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich kein Arbeitsvermittler bin. Und bevor ich was falsches sage… Frage einfach ins Forum stellen. Da sind Kollegen aus der Arbeitsvermittlung.

Hallo,
ich bin zwar keine Expertin für ALG I aber soweit ich weiß, hat nur der Anspruch auf diese Leistung, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also kann es auch vorkommen, dass seitens der Arbeitsagentur abgefragt wird, wer ggf. das Kind bei einer Vermittlung betreut.

l.g.