Arbeitslosengeld und Weiterbildung

Hallo,

Ich hätte folgende Frage: Wenn Person A sich arbeitslos meldet, gleichzeitig aber eine Weiterbildung machen möchte, was gelten hier für Regeln:

a) wieviel Stunden darf man für die Weiterbildung pro Woche dran geben, ohne dass das ALG I gemindert wird?
b) Muss die Weiterbildung angegeben werden?
c) Gibt es Weiterbildungen, die vom Arbeitsamt nicht akzeptiert werden, und welche man daher besser nicht angibt?

Mir ist bekannt, dass es auch vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildungen gibt, allerdings frage ich mich, ob eine Weiterbildung im Rahmen eines Hochschulzertifikats auch als „Weiterbildung“ annerkannt würde.

liebe Grüße,
Coco

Servus,

als Empfänger von ALG I musst Du Dich schnell daran gewöhnen, dass überhaupt nichts, was mit der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und mit beruflicher Qualifizierung zu tun hat, ohne vorherige Absprache (also nicht irgendwas machen und dann hinterher „angeben“) mit Deinem Sachbearbeiter („Fallmänitscher“) stattfindet.

(1) Vermittlung hat Vorrang - auch eine von der BAA geförderte Qualifzierung muss zugunsten einer Arbeitsaufnahme abgebrochen werden, wenn eine solche konkret möglich ist.
(2) Eigenbemühungen dürfen nicht wegen einer Qualifizierung eingeschränkt oder abgebrochen werden.

Tatsächlich wirst Du allerdings schon insofern in Ruhe gelassen, als die Fluten von „Vermittlungsvorschlägen“ in Arbeitnehmerüberlassung unterbrochen werden, solange die Qualifizierungsmaßnahme läuft.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

kannst du selber nachlesen, muss ich nicht abschreiben hier http://www.jobadu.de/pdfs/01933.pd, kannst auch in Papierform https://www.ba-bestellservice.de/bestellservice/themen/buergerinnen-buerger/arbeitslosengeld/merkblatt-1-merkblatt-fuer-arbeitslose-100200/bestellen:

Dazu gibt es keine Regel. .du verschweigst, in welchem Umfang und zu welcher Tageszeit dich die Weiterbildung beansprucht. Du musst lediglich bereit sein, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen. Du kannst die ganze Nacht dich weiterbilden ohne dass dies einen Einfluss hat - es sei denn, du wärst Koch, der auch in den Abendstunden arbeiten muss.

Wenn sie deine Vermittelbarkeit behindert.

Maßgeblich ist lediglich, ob dadurch deine Bereitschaft auf jede zumutbare Tätigkeit eingeschränkt wird.

Dies kann nicht beantwortet werden. Was meinst du mit „anerkannt“?

Gruß
Otto