Hallo,
Ich hätte folgende Frage: Wenn Person A sich arbeitslos meldet, gleichzeitig aber eine Weiterbildung machen möchte, was gelten hier für Regeln:
a) wieviel Stunden darf man für die Weiterbildung pro Woche dran geben, ohne dass das ALG I gemindert wird?
b) Muss die Weiterbildung angegeben werden?
c) Gibt es Weiterbildungen, die vom Arbeitsamt nicht akzeptiert werden, und welche man daher besser nicht angibt?
Mir ist bekannt, dass es auch vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildungen gibt, allerdings frage ich mich, ob eine Weiterbildung im Rahmen eines Hochschulzertifikats auch als „Weiterbildung“ annerkannt würde.
liebe Grüße,
Coco