Arbeitslosengeld während Übergangsphase zum Freelancer

Hallo,

ich überlege mich als Freelancer selbstständig zu machen. Angenommen ich kündige meinen Job zu Juli 2023, kann ich dann ab Juli 2023 Arbeitslosengeld beziehen und mich gleichzeitig nach Aufträgen als Freelancer umschauen oder muss ich mich als Freelancer registrieren und habe somit keinen Anspruch auf ALG?

Hi,

wenn Du selbst kündigst bekommst Du zunächst 3 Monate KEIN Arbeitslosengeld… eben wegen der Eigenkündigung… dann tritt eine Sperre ein.

Nach Aufträgen kannst Du natürlich gucken… das ist Dir unbenommen…

Als Freelancer „registrieren“ … was meinst Du damit?
Gruß
Fronk