Arbeitslosengeld

Hallo,

angenommen man war 10 Jahre lang beim öffentlichen Dienst der Kommune eine Angestellte. Dann Auflösungsvertrag wegen einer neu gefundenen Stelle und eine Woche gar nichts, keine Sozialversicherung und nichts. Das ging mit dem Umzug zusammen, die freie Woche wurde gebraucht, Urlaub war bereits vertan. Nach der einen Woche Pause begann die Arbeit im neuen Bundesland beim Land, wo ich unbefristet beschäftigt bin. Nun sind fast 3 Monate vergangen und festgestellt die Arbeitsstelle ist nicht die richtige. Es macht mich schon krank dahinzugehen.

Wenn ich mich aus der Probezeit heraus kündigen ließe, bekäme ich da volles Arbeitslosengeld oder nur anteilig da zwischen meinen beiden Berufstätigkeiten eine komplette Unterbrechung von einer Woche liegt?

Vielen Dank Euch!

Servus,

da es keinen festen Betrag für Arbeitslosengeld gibt, bekommst Du weder volles noch anteiliges ALG I, weil beides nicht definiert ist.

Einen Anhaltswert für die Höhe des ALG I kannst Du hier bei der Bundesagentur etc. berechnen lassen:

https://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Schöne Grüße

MM

Danke für deine Antwort und den Link. Der war ja auch schonmal hilfreich. Aber meine Frage zielte ja darauf ab, ob man mit einer Unterbrechung (keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) von einer Woche bspw zwischen zwei Beschäftigungen Anspruch auf alg 1 hat und die letzten 12 und nicht nur die letzten 3 Monate angerechnet werden. Danke

Deine Gedanken gehen in die ungeeignete Richtung. Du hast eine Anstellung und ein Einkommen - das ist besser als jede Abhängigkeit von irgendwelchen Ämtern und Sachbearbeitern. Deine derzeitige Anstellung gefällt Dir nicht, aber niemand hindert Dich, aus ungekündigter Anstellung eine neue Anstellung zu suchen. Ohne Not solltest Du Dich niemals in Situationen bringen, in denen Du nach der Höhe des Arbeitslosengeldes fragen musst. Statt arbeitslos nehmen zu müssen, was sich bietet, hast Du viel besseren Stand aus ungekündigter Stellung.

Also: Du lässt nicht kündigen. Du kündigst, sobald Du etwas Besseres hast. Jeder andere Weg taugt nichts.

Gruß
Wolfgang

Lieben Dank für deine Antwort Wolfgang. Nun ist es aber so, dass ich fast jeden Tag sehr belastet bin und dabei schon mein Privatleben flöten geht, weil das ins der Arbeit gerade kein Zustand ist (grenzt schon an Mobbing durch 2 Kolleginnen). Ich bin total erschöpft. Aber du hast recht, ich versuche noch weiter die Zähne zusammenzubeißen und die Probezeit zu schaffen, denn der Arbeitsmarkt in meinem Bereich ist momentan auch nicht so gut (vor Weihnachten).

Die Unterbrechung spielt kaum eine Rolle.

Relevant sind die Beiträge, die in den letzten 12 Monaten in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Das „ja“ an dieser Stelle in diesem Zusammenhang ist eine ziemliche Frechheit. Zuerst stellst Du eine, dann eine ganz andere Frage zum ALG I, und mit der anderen behauptest Du in einem Atemzug, die erste habe „ja“ den gleichen Inhalt gehabt. Mit diesen Kenntnissen der Sophistik könntest Du Dich „ja“ auch als Texter bei der SJ bewerben.

Schöne Grüße

MM

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Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du, wenn Du in den letzten zwei Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst, eine Unterbrechung von einer Woche spielt da keine Rolle, wennn Du für die Zeit keinen entsprechenden Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hast. Allerdings solltest Du Dich drauf einstellen, daß auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber Nachfragen kommen und eine Sperrzeit nicht ausgeschlossen ist.

Wenn du selber aus deinem Job ausscheidest, aus freien stücken, kann es durchaus passieren das du kurzzeitig für Sozialleistungen gesperrt bist. Schlecht

Was ich aber aus anderen Kommentaren gelesen habe ist deine Belastung und Beziehungsprobleme. Hier würde ich eventuell eher einen Arzt zu Rate ziehen um mich ggf passend Krank schreiben zu lassen (KEINE Fantasiekrankheit ausdenken)

Nutze dann diese Zeit um dich erst einmal WIRKLICH ein wenig zu erhohlen und schreibe deine Bewerbungen. Wenn du etwas findest und zum Einstellungsgespräch gerufen wirst kannst du es sogar wahrnehmen. Du bist ja nicht Bettlegerisch etc. und man kann dir daraus keinen Strick drehen.

Sei einfach ehrlich zu deinem Arzt und du wirst keine/kaum Probleme haben oder bekommen.

Servus,

doch.

Nämlich Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit. Das ist ein ganz hässlicher Fleck im CV.

Der einzige Weg, ohne weitere Probleme da rauszukommen, ist der, den Wolfgang beschrieben hat.

Schöne Grüße

MM

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Aner auch keine Katastrophe wenn es der einzige Knick ist und man offen damit umgeht. Manchmal paßt es eben einfach nicht, und wenn man dann frühzeitig die Reißleine zieht ist das etwas was potentielle Arbeitgeber durchaus auch akzeptieren.