Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Hallo,

bekanntlich können auch Selbständige unter gewissen Voraussetzungen eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Diese Möglichkeit ist allerdings zum Beispiel dann nicht gegeben, wenn man eine vorige freiwillige Al-Versicherung bereits zweimal unterbrochen hat. Die kann durch AlG-Bezug der Fall sein.

Gilt es als Unterbrechung in diesem Sinne, wenn ein Selbständiger nach AlG-Bezug keine neue freiwillige AlV abschließt und nach ein paar Monaten erneut AlG beantragt, da er noch Restansprüche hat?

Also so ungefähr:

Monate 01.01 bis 12.02 freiwillige AlV
Anspruch auf AlG ab 01.03 für 12 Monate
AlG-Bezug von 01.03 bis 04.03
Selbständigkeit von 05.03 bis 12.03 - ohne freiwillige AlV -
AlG-Bezug von 01.04 bis 04.04
Selbständigkeit von 05.04 bis 12.04 - ohne freiwillige AlV -
AlG-Bezug von 01.05 bis 04.05

Selbständigkeit ab 05.05 – kann der Selbständige erneut eine freiwillige AlV abschließen?

Daß der AlG-Bezug Unterbrechung wäre, wenn zwischen den AlG-Bezügen erneut eine AlV abgeschlossen würde, ist klar. Fraglich ist das dargestellte Beispiel.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Moin,
warum fragst du nicht beim Arbeitsamt nach.Die sollten eine Antwort haben.
MfG

Ich frage hier nach, weil ich mir eine größere Bandbreite der Antworten erhoffe, als dass es mir das Arbeitsamt liefern wird.
Welche alternativen gibt es, wenn man als Honorarkraft unter der Einkommensgrenze liegt, in Sachen Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung und Sozialversicherung?
Ich spiele zudem mit dem Gedanken eine Existenz zu gründen, im Tourismus, bzw. Sozialem Dienstleistungsgewerbe.
Weiss noch wer andere Infos, als die IHK und das Arbeitsamt?
Vielen Dank :wink: