Hallo,
bekanntlich können auch Selbständige unter gewissen Voraussetzungen eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Diese Möglichkeit ist allerdings zum Beispiel dann nicht gegeben, wenn man eine vorige freiwillige Al-Versicherung bereits zweimal unterbrochen hat. Die kann durch AlG-Bezug der Fall sein.
Gilt es als Unterbrechung in diesem Sinne, wenn ein Selbständiger nach AlG-Bezug keine neue freiwillige AlV abschließt und nach ein paar Monaten erneut AlG beantragt, da er noch Restansprüche hat?
Also so ungefähr:
Monate 01.01 bis 12.02 freiwillige AlV
Anspruch auf AlG ab 01.03 für 12 Monate
AlG-Bezug von 01.03 bis 04.03
Selbständigkeit von 05.03 bis 12.03 - ohne freiwillige AlV -
AlG-Bezug von 01.04 bis 04.04
Selbständigkeit von 05.04 bis 12.04 - ohne freiwillige AlV -
AlG-Bezug von 01.05 bis 04.05
Selbständigkeit ab 05.05 – kann der Selbständige erneut eine freiwillige AlV abschließen?
Daß der AlG-Bezug Unterbrechung wäre, wenn zwischen den AlG-Bezügen erneut eine AlV abgeschlossen würde, ist klar. Fraglich ist das dargestellte Beispiel.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald