Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Deutschen Rentenversicherung, wenn man zu dieser Zeit nicht(!) bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet war. Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank schon jetzt.
Ein privater Rentenberater sagte, solche Zeiten können bei der Rente berücksichtigt werden, wenn man z.B. durch Unterlagen glaubhaft machen kann, dass man arbeitslos war und Arbeit gesucht hat - auch wenn man nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet war. Hauptsache es kann glaubhaft gemacht werden.
Die Dt. Rentenversicherung sagt aber, das geht nur, wenn man auch gleichzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet war.
Hintergrund: Einem Mitarbeiter wurde vom Arbeitgeber gekündigt, der Mitarbeiter erhebt Kündigungsschutzklage. Damals wurde ihm empfohlen (falsch, leider) erst nach Ende des Verfahrens bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Denn falls das Verfahren gewonnen würde, wäre die Kündigung ja nichtig und er damit auch nicht arbeitslos gewesen. Nach Ende des Verfahrens (ca. 8 Monate) meldete er sich dann bei der Arbeitsagentur arbeitslos und bekam ab dann auch Arbeitslosengeld. Es geht jetzt nur darum, ob die 8 Monate auch irgendwie bei der Dt. Rentenversicherung als Zeit der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden könnten (wie es der Berater gesagt hatte).
Unterlagen zum Glaubhaftmachen sind z.B. die Kündigung, die Gerichtsprotokolle, das Urteil und die in diesen 8 Monaten erfolgten Arbeitssuchen, Vorstellungsgespräche etc.
Die Rentenversicherung will wie gesagt nur die Zeit ab Meldung bei der Arbeitsagentur anerkennen.
Vielen Dank nochmals
und viele Grüße