Ich finde wir sind vom eigentlichen Thema etwas abgekommen.
Es geht doch allgemein nur um diesen Satz:
Ich bin damit einverstanden, dass zum Zweck der Abrechnung meine Daten, wie z.B. Name, Geburtsdatum, arbeitsmedizinische Leistung (keine Befunde/Diagnosen), an den Arbeitgeber/die Abrechnungsstelle (auch elektronisch) übermittelt werden und entbinde insoweit… „
und um die folgende Annahme des Fragesteller:
…meine Eignung zur Arbeitsleistung an den Arbeitgeber weiterleitet.
Es handelt sich eindeutig hierbei um die Leistung, besser gesagt die Rechnung, des Arztes, die er dem AG in Rechnung stellt. Eine solche Rechnung muss natürlich den Bezug zum Patienten enthalten.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten muss der Betroffene vorher genehmigen und entspricht dem Datenschutzgesetz.
Bei einer Verweigerung dieser Übermittlung kann der Arzt seine Rechnung nicht dem AG in Rechnung stellen und würde wahrscheinlich beim Patienten die Kosten einfordern. Da, in diesem Fall, jene Kosten aber nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, muss der Patient diese aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Die Übermittlung von Befunden/Diagnosen, und somit die Entbindung der Schweigepflicht, ist hiermit definitiv nicht gemeint.
Nun zur arbeitsrechtlichen Bewertung:
Eine G37 muss der AG muss anbieten. Der AN kann sie ablehnen, ohne Konsequenzen zu befürchten.
Grundsätzlich geht es bei solchen Untersuchungen, um den vorbeugenden Schutz des AN vor Erkrankungen, die der Arbeitsplatz mit sich bringt. Bei solchen Untersuchungen, geht es nicht um die Gefährdung anderer, sondern nur um die Vorbeugung von Erkrankungen beim AN.
Der eigene Gang zum Arzt an sich kann/darf keine arbeitsmedizinische Untersuchung ersetzen. Diese Untersuchungen ist nur allgemeiner Natur. Bei einer Untersuchung aus arbeitsmediziner Sicht, geht es vornehmlich darum, für den AG Empfehlungen zum Schutz des AN zu ermitteln.
Als Ergebnis darf dem AG natürlich nur mitgeteilt werden, ob der AN geeignet, nicht geeignet oder nur bedingt geeignet ist. Das Warum (die dahinterstehende Erkrankung) darf dem AG natürlich nicht mitgeteilt werden. Sie gehört zur Schweigepflicht und darf in diesem Fall nicht aufgehoben werden und wurde mit den uns vorliegenden Informationen auch nicht abgefragt.
Der AG ist verpflichtet, entsprechend dem Ergebnis der Untersuchung, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem AN umzusetzen.
Einen Nachteil darf dem AN in keinem Falle der Nichteignung oder nur bedingten Eignung entstehen. Insbesondere darf das Monatsentgelt nicht gekürzt oder dem AN gekündigt werden.
Eine Empfehlung aus so einer G37-Untersuchung könnte z.B. sein: Anschaffung einer speziellen Brille, Stuhl, Schreibtisch auf Kosten des AG, extra bezahlte Pausen etc.
Diese Empfehlungen sind darauf angelegt, dass die beim AN vorhandene Einschränkung sich im Laufe seines weiteren Arbeitsleben möglichst nicht verschlechtert oder Beschwerden gar auftreten können (Stichwort: Berufskrankheiten, vorzeitiger Ruhestand).
Und wenn dann beim AN dennoch Beschwerden auftreten, diese mit dem Arbeitsplatz in Verbindung gebracht werden können und darüber Nachgewiesen ist das der AG solche Vorbeugenden Untersuchungen angeboten hat und diese auch der AN angenommen hat, bekommt dern AN im Falle einer Krankheit, Leistungen von der Berufsgenossenschaft.
Was aber passiert, wenn nachgewiesen wird, das die Angebote ausgeschlagen wurden, weiß ich nicht. Will ich auch nicht, denn ich käme nicht auf die Idee solche Untersuchungen auszuschlagen. Es geht nämlich um meine eigene Gesundheit. Nicht um die, die ich gerade habe, sondern um die ich in meinem weiteren Leben evtl. entwickeln könnte, auf Grund meiner Tätigkeit.
Desweiteren ich kenne auch keinen der eine bezahlte vorbeugende Untersuchung während der Arbeitszeit abgelehnt hat.
Lieber Ralf (alias @Tassiteufel) schon mal darüber nachgedacht, das es hier um deine Gesundheit geht, die durch deinen Arbeitsplatz definitiv beeinflusst wird?
Zusammenfassend kann ich nur wiedergeben, dass die Teilname an einer arbeitsmedizinischen Untersuchung und die Unterschrift zur Einwilligung der Datenübertragung für einen Selber nur positiv sein kann und darf.
Gruß Axel